Strafantrag und die damit verbundenen Kosten?

6 Antworten

Erst einmal entstehen dir da ueberhaupt keine Kosten. Die koennen dir nur entstehen, wenn die Staatsanwaltschaft kein Verfahren eroeffnet oder das Verfahren einstellt und du dann im Rahmen einer Privatklage gegen den Betroffenen vorgehst.

Das sollten keine sein.

Keine Kosten.

Drombe19 
Fragesteller
 20.06.2021, 17:11

Ich danke euch allen sehr für die vielen, hilfreichen Antworten

0

Es ist eine strafrechtliche Angelegenheit, da hast du so gesehen mit dem Prozess nichts zu tun u d zahlst natürlich auch nichts. Du stellst die Anzeige. Wenn die Polizei genügend Beweise findet, wird die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese wird in der Regel einen Strafbefehl erlassen. Das bedeutet, das die Angelegenheit gegen Zahlung einer Strafe eingestellt wird. Weigert sich der Täter, dann kommt es zum Prozess. Dort tritt die Staatsanwaltschaft als Ankläger auf, du bist nur Zeuge.

Wenn du einen Strafantrag stellst, kommen keinerlei Kosten auf dich zu. Es sei denn, es stellt sich heraus dass deine Anschuldigung falsch war und die Staatsanwaltschaft nun wegen "falscher Verdächtigung" (§164 StGB) gegen dich ermittelt.