Strafantrag und die damit verbundenen Kosten?
Guten Tag liebe Leserinnen und Leser,
ich habe mich heute nach lange Überlegung dazu entschlossen Strafantrag gegen jemanden zu erstatten der gegen mich, wie ich vor ca. 1 Wochen erfahren hat, im großen Stil Verleumdung betreibt. Da ich jedoch Studentin bin und nicht viel Geld besitze und auch nicht die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung habe würde mich interessieren welche Kosten im Laufe eines Prozesses beispielsweise auf mich zukommen könnten. LG
6 Antworten
Erst einmal entstehen dir da ueberhaupt keine Kosten. Die koennen dir nur entstehen, wenn die Staatsanwaltschaft kein Verfahren eroeffnet oder das Verfahren einstellt und du dann im Rahmen einer Privatklage gegen den Betroffenen vorgehst.
Das sollten keine sein.
Keine Kosten.
Ich danke euch allen sehr für die vielen, hilfreichen Antworten
Es ist eine strafrechtliche Angelegenheit, da hast du so gesehen mit dem Prozess nichts zu tun u d zahlst natürlich auch nichts. Du stellst die Anzeige. Wenn die Polizei genügend Beweise findet, wird die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese wird in der Regel einen Strafbefehl erlassen. Das bedeutet, das die Angelegenheit gegen Zahlung einer Strafe eingestellt wird. Weigert sich der Täter, dann kommt es zum Prozess. Dort tritt die Staatsanwaltschaft als Ankläger auf, du bist nur Zeuge.
Wenn du einen Strafantrag stellst, kommen keinerlei Kosten auf dich zu. Es sei denn, es stellt sich heraus dass deine Anschuldigung falsch war und die Staatsanwaltschaft nun wegen "falscher Verdächtigung" (§164 StGB) gegen dich ermittelt.