Strafantrag zurückziehen folgen?
Hallo
wie ist es denn, wenn man mit einer Person eine Auseinandersetzung hatte.. und gegen dieser Person Strafantrag gestellt hat.. weil die Person handgreiflich wurde.. aber man hinter her den Antrag zurück ziehen will.
. kann man denn.. somit nie wieder den Strafantrag gegen diese bestimmmte Person einreichen.. ??
1 Antwort
Im Strafrecht unterscheidet man grds. zwischen zwei Arten der Delikte: Die Offizialdelikte und die Ermächtigungsdelikte
Offizialdelikte werden von der Staatsanwaltschaft selbst verfolgt wenn sie Kenntnis davon nimmt. Ob du als geschädigter mit der Verfolgung des Täters einverstanden bist oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Bei Ermächtigungsdelikten schaut das anders aus: Der Geschädigte muss die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung "Ermächtigen", also das bedeutet der Staatsanwalt muss den Geschädigten um Erlaubnis bitten. Diese Ermächtigung kann jederzeit zurückgezogen werden, solange dies vor dem Schluss des Beweisverfahrens der Hauptverhandlung gilt.
Also extremstes Beispiel: Die Hauptverhandlung wird prozessiert und Beweise werden aufgenommen. Mitten in der Beweisaufnahme zieht der Geschädigte seine Ermächtigung zurück und besteht darauf dass der vermeintliche Täter nicht mehr verfolgt wird. Die Ermächtigung erlischt und der Prozess platzt.
Beispiele für Ermächtigungsdelikte wären "einfache" Delikte wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Täuschung etc.
Die Körperverletzung ist ein Offizialdelikt.
Und was ist wenn der Täter den selben Fehler wieder macht?? Und gewalttätig wird??