Strafantrag zurückziehen folgen?

1 Antwort

Im Strafrecht unterscheidet man grds. zwischen zwei Arten der Delikte: Die Offizialdelikte und die Ermächtigungsdelikte

Offizialdelikte werden von der Staatsanwaltschaft selbst verfolgt wenn sie Kenntnis davon nimmt. Ob du als geschädigter mit der Verfolgung des Täters einverstanden bist oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Bei Ermächtigungsdelikten schaut das anders aus: Der Geschädigte muss die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung "Ermächtigen", also das bedeutet der Staatsanwalt muss den Geschädigten um Erlaubnis bitten. Diese Ermächtigung kann jederzeit zurückgezogen werden, solange dies vor dem Schluss des Beweisverfahrens der Hauptverhandlung gilt.

Also extremstes Beispiel: Die Hauptverhandlung wird prozessiert und Beweise werden aufgenommen. Mitten in der Beweisaufnahme zieht der Geschädigte seine Ermächtigung zurück und besteht darauf dass der vermeintliche Täter nicht mehr verfolgt wird. Die Ermächtigung erlischt und der Prozess platzt.

Beispiele für Ermächtigungsdelikte wären "einfache" Delikte wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Täuschung etc.

Die Körperverletzung ist ein Offizialdelikt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Rechtswissenschaften
NORAA20 
Fragesteller
 28.05.2021, 09:18

Und was ist wenn der Täter den selben Fehler wieder macht?? Und gewalttätig wird??

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