MPU Antrag zurückziehen?

3 Antworten

Hallo Speedy,

wenn du deine Frist (zum Erbringen eines pos. Gutachtens)bei der FSSt. nicht überschreitest, musst du deinen Antrag nicht zurückziehen. Die MPU kannst du so oft wiederholen, wie es dein Geldbeutel zulässt. Auch zeitlich gibt es da keine Vorgaben....solange du in deiner Frist liegst. Mitunter lassen die SB bei der FSSt. auch mit sich reden und "verlängern" die Antragszeit....bzw. lassen den Antrag ruhen. Das geht max. 6 Monate und ist kostenfrei. Wenn du magst, guck mal auf meine Seite, da steht ein Link für ein MPU-Forum. Dort können dir alle Fragen beantwortet werden...

Gruß Nancy

speedy1963 
Fragesteller
 27.01.2011, 11:50

Also kann ich soweit ich verstanden habe, in dieser Frist falls ich die MPU nicht gepackt habe, sofern mein Geld ausreicht ; )soviele Gutachten machen wie ich will, oder muss ich nach jeder negativen MPU den Antrag zurückziehen und nochmals die Neuerteilungsgebühr zahlen um eine neue MPU zu machen, oder nur das Geld eines MPU Antrages ? Danke dir : )

versucherin1  27.01.2011, 13:47
@speedy1963

Sofern du dafür sorgst, dass dir das Gutachten als einzigem zugesandt wird, worauf du ein Recht hast, da du Vertragspartner der MPU-Stelle bist, erfährt die Führerscheinstelle nur von dem positiven Gutachten, das du denen selbst vorlegst.

Lass das Gutachten zu dir schicken. Egal ob positiv oder negativ. Du bist der Auftraggeber. Wenn das Gutachten negativ ist, ziehe den Antrag einfach zurück bei der FSST. Du kannst gleich eine neue MPU beantragen. Das Geld bekommst du nicht zurück. Bei der FSST wird nur ein Vermerkt eingehen das du da warst. Alles was in deiner Führerscheiakte negativ ist..sollte da nicht rein !!! Deswegen immer behalten.

Grundsätzlich bestimmst DU, wo du die MPU durchführen lässt. Schließlich bist du der Vertragspartner der entsprechenden Stelle, d.h. du sorgst dafür, dass du das Gutachten zugesandt bekommst und das es nicht direkt an die FSST geht. Wiederholen kannst du die MPU so oft, wie du bezahlen kannst, obwohl man sagen muss, dass das natürlich auch von den Gründen, warum du ein negatives Gutachten bekommen hast/würdest. Wenn deine medizinischen Werte darauf schließen lassen, dass du nicht abstinent lebst, hat eine Wiederholung zwei Wochen später natürlich wenig Sinn. Wenn eine Ablehung im Gutachten auf dein Auftreten im psychologischen Gespräch zurückzuführen ist, solltest du dich halt beraten lassen, wie du das verbessern kannst.