Gerichtsverhandlung Strafrecht?
Wie ist das bei Nachstellung und Verleumdung, das im Internet über Monate hinweg betrieben worden ist, bis der Anschluss ermittelt und das Tatwerkzeug eingezogen wurde
a ) muss selbst ein Minderjähriger ( 17 )sämtliche Kosten tragen ?
b ) ist es für das Opfer nicht eine zusätzliche Belastung, wenn alles von a bis z nochmal aufgezählt wird, das Opfer alle den damit verbundenen Belastungen beschreiben muss, den Täter vor Gericht sehen muss ..
2 Antworten
Im Verfahren gegen Jugendliche kann davon abgesehen werden, die Verfahrenskosten aufzuerlegen (§ 74 JGG). Die Antwort ist also ein klares jein.
Zu b)
Das kommt ganz darauf an. Je nachdem, was es ist, gibt es auch Zeugen, die sich freuen, einfach einen Schlussstrich mit dem Gerichtsprozess zu ziehen, andere fühlen sich aber auch teilweise eingeschüchtert (durch den Angeklagten) oder müssen über traumatische Erfahrungen noch einmal berichten.
Weil b) zutrifft, wirkt sich ein umfassendes Geständnis gleich zu Prozessbeginn ausgesprochen positiv auf das Urteil aus.
Weil dem Opfer eben die Aussage erspart bleibt.