Sind Screenshots auf dem Handy als alleiniges Beweismittel vor Gericht zulässig?

3 Antworten

Ich hatte bis jetzt auch nirgendwo die Chance mich zu äußern oder Ähnliches.

Musst Du auch nicht, es gibt ja jetzt die Vorladung.

Alle Anzeigen bei der Polizei wurden fallengelassen weil die angeblichen Screenshots aussahen als wären sie verändert gewesen.

Das ist eher komisch, weil das entscheidet ja nicht die Polizei. Aber wenn dem so ist, dann gibt es dazu einen Vorgang. Den solltest Du Dir kommen lassen. Evtl. die entsprechenden Polizisten als Zeugen.

Und ansonsten entscheidet der Richter, was er zulässt als Beweis und welchen Beweisen er glaubt.

Was ein Richter als Beweis anerkennt, entscheidet er in jedem Einzelfall selbst.