Privatklage sinnvoll?

5 Antworten

Sagen wir mal du gewinnst eine Privatklage - kann die Person ueberhaupt zahlen, oder bleibst du am Ende auf deinem Recht, aber auch auf den Kosten sitzen? Und kalkulier ein, dass du zumindest deinen Anwalt selbst bezahlen musst, egal ob du gewinnst oder nicht.

Ansonsten: wieder und wieder anzeigen. auch bei jeder Bagatelle.

Das wirst du leider selber privat regeln müssen. Wenn dir die Staatsanwaltschaft schon schreibt, dass sie keine Lust hat die Sache zu verfolgen, es sei denn du würdest eine Privatklage machen, dann ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl. Du würdest ordentlich Gerichtskosten blechen müssen, und die Sache würde sich wohl im Sande verlaufen.

Hast du denn eine Idee, ob dieser Täter durch besondere Umstände geschützt wird, z.B. Vater Polizeibeamter oder Richter? Oder bist du ein Neudeutscher und die Staatsanwaltschaft denkt, das ist in diesen Familien so üblich und sollen die gefälligst unter sich ausmachen?

Sportsboy1998 
Fragesteller
 01.09.2019, 14:22

Nein der Täter hat zu der Justiz überhaupt kein privaten kontakt. In dem schreiben stand das es kein Offizialdelikt ist, sondern Privatdelikt. Ich glaube die machen das Grundsätzlich bei Familienangelegenheiten nicht.

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Justizaufsicht  01.09.2019, 14:42
@Sportsboy1998

Du wurdest ja über JAHRE attackiert. Da liegt ein besonderes öffentliches Interesse vor und die Staatsanwaltschaft müsste gemäß der Gesetzeslage auch ohne deine Anzeige tätig werden. Es gibt drei Stufen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Körperverletzung_(Deutschland)

>Die fahrlässige Körperverletzung ( § 229 StGB) ist wie die einfache vorsätzliche Körperverletzung ein Antragsdelikt ( § 230 StGB). Das heißt, die Strafverfolgungsbehörden schreiten erst mit Stellung eines Strafantrags ein, sofern nicht das besondere öffentliche Interesse durch die Staatsanwaltschaft bejaht wird. Wenn die Staatsanwaltschaft überhaupt kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annimmt, wird das Opfer auf den Privatklageweg verwiesen (§ 374 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 376 StPO).

D.h. du hast den Antrag nach § 230 StGB gestellt, die Staatsanwaltschaft will aber trotzdem nicht tätig werden. Es trifft für dich der letzte Satz zu, d.h. die Staatsanwaltschaft sieht ÜBERHAUPT kein öffentliches Interesse. Da du von einer Gehirnerschütterung geschrieben hast und über Angriffe über Jahre, kann man auch von einem psychischen Schaden ausgehen und es ist eine FRECHHEIT des Staatsanwaltschaft dies als einfache Körperverletzung zu subsumieren. Es liegt eine gefährliche Körperverletzung vor, und da müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich von sich aus tätig werden, erst Recht nach einer Anzeige deinerseits.

Am besten du schreibst noch einmal hin, weist besonders auf die Angriffe über Jahre hin, die Gehirnerschütterung und die Zeugen. Wenn sie dich dann immer noch auf die Privatklage verweisen, ist etwas oberfaul. Dann solltest du auf keinen Fall eine Privatklage aufgeben. Da würdest du nur Geld bei verlieren. Es geht dann wirklich nur auf dem privaten "Rechtsweg" ohne die deutsche Gerichtsbarkeit.

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Sportsboy1998 
Fragesteller
 01.09.2019, 14:44
@Justizaufsicht

Ja das die Körperverletzung über Jahre war, sollte ich nicht sagen da das nur Leute aus der Familie mitbekamen welche nicht aussagen müssen. Das riet die Anwältin. Die Anzeige gegen Unbekannt wanderte wohl auch gleich in den Müll.

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Justizaufsicht  01.09.2019, 15:22
@Sportsboy1998

Was hast du denn für eine dumme Anwältin?! Auch die Familienangehörigen werden erst einmal als Zeugen genannt, ob sie dann die Aussage verweigern ist ihre Sache. Und auch die "Anzeigen gegen Unbekannt" werden genannt, mit dem naheligenden Verdacht, dass es wieder derselbe Täter war. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft die Täterschaft zu beweisen! Man kann von dir doch nicht verlangen die Arbeit der Staatsanwaltschaft und Polizei zu machen. Du musst lediglich einen Anfangsverdacht begründen, und das hast du mehr als hinreichend getan.

Aber willst du dich denn wirklich auf den ganzen Justizzirkus weiter einlassen? Die zocken dich doch nur ab, einschließlich deiner Anwältin. Oder kannst du vielleicht die Privatklage auf Basis von PKH stellen? DANN wäre sie doch sinnvoll.

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Wie kann es den sein das diese Vorfälle welche nun bereits über mehrere Jahre andauern abgewiesen werden und einfach auf den Privatklageweg verwiesen wird?

Ich würde an deiner Stelle probieren ein persönliches Gespräch mit dem/der Staatsanwalt/in zu suchen und die Lage auch genauso schildern.

Die körperliche Unversehrtheit einer Person über mehrere Jahre lang durch sein Handeln mit Vorsatz und somit bewusst zu anzutasten ist kein Kavaliersdelikt mehr.

Ich kann mir sonst vielleicht noch vorstellen das die Beweise nicht ausgereicht haben.

Justizaufsicht  01.09.2019, 14:09

Und ich kann mir leider noch zwei weitere Möglichkeiten vorstellen, siehe meinen Beitrag.

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klar macht Privatklage Sinn. Da du dich von der Person extrem bedroht fühlst kannst du vom Gericht erwirken dass sich diese Person dir und deinen Sachen nicht mehr nähern darf und bei Verstößen empfindliche Strafen zahlen muß

Wieso wäre eine Anzeige gegen jemanden, der dir ins Gesicht spuckt, "gegen Unbekannt"? Du kennst diese Person doch.

Justizaufsicht  01.09.2019, 14:03

Vermutlich meinte er nicht diese Aktion, sondern andere, von denen er nur den naheliegenden Verdacht hat, dass diese ebenfalls von der besagten Person ausgingen.

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