Privatklage sinnvoll?
Hallo, ich habe das Problem, das ich von einer Person aus der Familie, welche jedoch nicht Blutsverwandt mit mir ist Körperlich angegriffen werde. Es fing vor ca. 8Jahren an, als ich 14-15Jahre alt war. Das geht aber bis heute. Es fing an mit Ohrfeigen, ging über Blutige Nasen, bis jetzt zur Gehirnerschütterung mit Blauen Flecken.
Vor 4Monaten wurde so eine Show nachts auf der Straße veranstaltet, das ich die Gehirnerschütterung bekam und die ganze Straße das mitten in der Nacht mitbekam.
Es reichte mir und ich stellte einen Strafantrag. Nach ca. 2Monaten wurde ich auf Privatklageweg verwiesen. Ich nahm diesen weg nicht, da es mit hohen Kosten verbunden sein kann, wenn es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Aufgrund dem Druck der Polizei und der Staatsanwaltschaft fasste mich die Person nicht mehr an sondern begann an meinem Auto zu manipulieren oder mir aufzulauern und ins Gesicht zu spucken.
Zwischendurch gab es immer dinge die ich hätte anzeigen können, jedoch immer gegen Unbekannt.
Und jetzt gibt es wieder eine Gewalt Situation mit Zeugen und ich frag mich ob dieses mal die Privatklage sinn macht, weil sie ja anhand der Aktenlage sehen, was da alles war.
5 Antworten
Sagen wir mal du gewinnst eine Privatklage - kann die Person ueberhaupt zahlen, oder bleibst du am Ende auf deinem Recht, aber auch auf den Kosten sitzen? Und kalkulier ein, dass du zumindest deinen Anwalt selbst bezahlen musst, egal ob du gewinnst oder nicht.
Ansonsten: wieder und wieder anzeigen. auch bei jeder Bagatelle.
Das wirst du leider selber privat regeln müssen. Wenn dir die Staatsanwaltschaft schon schreibt, dass sie keine Lust hat die Sache zu verfolgen, es sei denn du würdest eine Privatklage machen, dann ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl. Du würdest ordentlich Gerichtskosten blechen müssen, und die Sache würde sich wohl im Sande verlaufen.
Hast du denn eine Idee, ob dieser Täter durch besondere Umstände geschützt wird, z.B. Vater Polizeibeamter oder Richter? Oder bist du ein Neudeutscher und die Staatsanwaltschaft denkt, das ist in diesen Familien so üblich und sollen die gefälligst unter sich ausmachen?
Du wurdest ja über JAHRE attackiert. Da liegt ein besonderes öffentliches Interesse vor und die Staatsanwaltschaft müsste gemäß der Gesetzeslage auch ohne deine Anzeige tätig werden. Es gibt drei Stufen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Körperverletzung_(Deutschland)
>Die fahrlässige Körperverletzung ( § 229 StGB) ist wie die einfache vorsätzliche Körperverletzung ein Antragsdelikt ( § 230 StGB). Das heißt, die Strafverfolgungsbehörden schreiten erst mit Stellung eines Strafantrags ein, sofern nicht das besondere öffentliche Interesse durch die Staatsanwaltschaft bejaht wird. Wenn die Staatsanwaltschaft überhaupt kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annimmt, wird das Opfer auf den Privatklageweg verwiesen (§ 374 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 376 StPO).
D.h. du hast den Antrag nach § 230 StGB gestellt, die Staatsanwaltschaft will aber trotzdem nicht tätig werden. Es trifft für dich der letzte Satz zu, d.h. die Staatsanwaltschaft sieht ÜBERHAUPT kein öffentliches Interesse. Da du von einer Gehirnerschütterung geschrieben hast und über Angriffe über Jahre, kann man auch von einem psychischen Schaden ausgehen und es ist eine FRECHHEIT des Staatsanwaltschaft dies als einfache Körperverletzung zu subsumieren. Es liegt eine gefährliche Körperverletzung vor, und da müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich von sich aus tätig werden, erst Recht nach einer Anzeige deinerseits.
Am besten du schreibst noch einmal hin, weist besonders auf die Angriffe über Jahre hin, die Gehirnerschütterung und die Zeugen. Wenn sie dich dann immer noch auf die Privatklage verweisen, ist etwas oberfaul. Dann solltest du auf keinen Fall eine Privatklage aufgeben. Da würdest du nur Geld bei verlieren. Es geht dann wirklich nur auf dem privaten "Rechtsweg" ohne die deutsche Gerichtsbarkeit.
Ja das die Körperverletzung über Jahre war, sollte ich nicht sagen da das nur Leute aus der Familie mitbekamen welche nicht aussagen müssen. Das riet die Anwältin. Die Anzeige gegen Unbekannt wanderte wohl auch gleich in den Müll.
Was hast du denn für eine dumme Anwältin?! Auch die Familienangehörigen werden erst einmal als Zeugen genannt, ob sie dann die Aussage verweigern ist ihre Sache. Und auch die "Anzeigen gegen Unbekannt" werden genannt, mit dem naheligenden Verdacht, dass es wieder derselbe Täter war. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft die Täterschaft zu beweisen! Man kann von dir doch nicht verlangen die Arbeit der Staatsanwaltschaft und Polizei zu machen. Du musst lediglich einen Anfangsverdacht begründen, und das hast du mehr als hinreichend getan.
Aber willst du dich denn wirklich auf den ganzen Justizzirkus weiter einlassen? Die zocken dich doch nur ab, einschließlich deiner Anwältin. Oder kannst du vielleicht die Privatklage auf Basis von PKH stellen? DANN wäre sie doch sinnvoll.
Wie kann es den sein das diese Vorfälle welche nun bereits über mehrere Jahre andauern abgewiesen werden und einfach auf den Privatklageweg verwiesen wird?
Ich würde an deiner Stelle probieren ein persönliches Gespräch mit dem/der Staatsanwalt/in zu suchen und die Lage auch genauso schildern.
Die körperliche Unversehrtheit einer Person über mehrere Jahre lang durch sein Handeln mit Vorsatz und somit bewusst zu anzutasten ist kein Kavaliersdelikt mehr.
Ich kann mir sonst vielleicht noch vorstellen das die Beweise nicht ausgereicht haben.
Und ich kann mir leider noch zwei weitere Möglichkeiten vorstellen, siehe meinen Beitrag.
klar macht Privatklage Sinn. Da du dich von der Person extrem bedroht fühlst kannst du vom Gericht erwirken dass sich diese Person dir und deinen Sachen nicht mehr nähern darf und bei Verstößen empfindliche Strafen zahlen muß
Wieso wäre eine Anzeige gegen jemanden, der dir ins Gesicht spuckt, "gegen Unbekannt"? Du kennst diese Person doch.
Vermutlich meinte er nicht diese Aktion, sondern andere, von denen er nur den naheliegenden Verdacht hat, dass diese ebenfalls von der besagten Person ausgingen.
Nein der Täter hat zu der Justiz überhaupt kein privaten kontakt. In dem schreiben stand das es kein Offizialdelikt ist, sondern Privatdelikt. Ich glaube die machen das Grundsätzlich bei Familienangelegenheiten nicht.