Strafantrag oder strafanzeige?

4 Antworten

Mit der Anzeige bringst Du eine Straftat zur Anzeige,das kann jeder tun der eine Straftat beobachtet,ein Strafantrag darf nur der Geschädigte selber stellen,und das muss auch nur bei Delikten getan werden bei denen kein öffentliches Interesse auf eine Strafverfolgung besteht,da zB Beleidigung,Sachbeschädigung,damit wird dann ein Antrag zur Strafverfolgung gestellt,das bedeutet aber nicht das es auch zu einer Anklageerhebung kommt.

Michaela34 
Fragesteller
 17.05.2015, 21:56

Stellt man jetzt bei ebay betrügen einen strafantrag oder eine strafanzeige ?

ich glaube das thema ist zu hoch für mich ;-) lach

ich danke euch trotzdem für eure antworten,

andie61  17.05.2015, 22:19
@Michaela34

Die Frage beantwortet Dir die Polizei bei der Du einen Betrug ersteinmal anzeigen musst.

Michaela34 
Fragesteller
 17.05.2015, 22:21
@andie61

Danke für die antwort ;-)

liebe grüße

Danke für die schnelle Antwort ;-)

Das heißt soviel meistens muss man beides stellen? bei ienem Wert von 120 Euro ?

liebe grüße

Ronox  17.05.2015, 21:45

Bei diesem Betrag würde die Tat auch von Amts wegen verfolgt werden. Ein Strafantrag schadet aber nicht und ist auch lediglich ein Kreuzchen mehr auf dem Polizeiformular bzw. ein Satz mehr, wenn du die Anzeige als Freitext stellst.

Eine Strafanzeige ist lediglich das Anzeigen einer etwaigen strafbaren Handlung an die Strafverfolgungsbehörde, welche aufgrund dieser die Ermittlungen aufnimmt (oder eben nicht). Diese kann im Prinzip auch ein völlig unbeteiligter Dritter tätigen. Manche Straftatbestände sehen als Voraussetzung der Strafverfolgung einen Strafantrag des Geschädigten vor. Wurde dieser nicht gestellt, kann der Täter auch nicht bestraft bzw. die Strafverfolgung nicht aufgenommen werden. Ein typisches Strafantragsdelikt ist z.B. die Körperverletzung. Ein Betrug wird in der Regel auch von Amts wegen verfolgt (ohne Strafantrag). Es sei denn, er bezieht sich auf einen geringwertigen Vermögensvorteil.

Weder noch - denn du willst Geld. Das musst du zivilrechtlich einfordern.