Weshalb möchte der Gesetzgeber immer relative Antragsdelikte?


18.01.2021, 18:17

Absolute Antragsdelikte gibt es inzwischen kaum noch .. Beleidigung , Hausfriedensbruch , Diebstahl im Haus und Familienbereich. Ansonsten gibt es kaum noch gängige absolute Antragsdelikte.

2 Antworten

Es wird das Unrecht der Tat gewichtet. Der Sinn des Strafens ist die Antwort!

Der Unrechtsgehalt beim Upskirting ist wesentlich größer als bei einer "einfachen" Beleidigung zum Beispiel.

Qoerta12 
Fragesteller
 18.01.2021, 18:17

Aber auch gegen den Willen des Opfers nicht wie bei Beleidigung

oxidator85  18.01.2021, 18:21
@Qoerta12

Selbstverständlich, weil es nunmal ein erhöhtes Potential ist. Das kommt eben auf den Fall an! Bei Upskirting bin ich mir aber sicher, dass man ein öffentliches Interesse sehen wird. Ob du (subj.) darin kein sozialnormative Verletzung siehst, bleibt dir überlassen. Letztlich ist aber die Wiederholungsgefahr recht groß!

Es macht durchaus Sinn, dass bei solchen Straftaten der Staat eine Möglichkeit der Verfolgung hat! Öffentliches Interesse gibt es ja zb bei Wiederholungsgefahr

Qoerta12 
Fragesteller
 18.01.2021, 18:26

Ist vorallem unfair weil die Entscheidung vom zuständigen Staatsanwalt abhängt und gerichtlich nicht überprüfbar ist

Der eine bejaht fast immer der andere fast nie. Nur beim absoluten Antragsdelikt kann sich der Staat nicht gegen den Willen des Geschädigten drüber hinweg setzen.

Da verwundert es dass die noch als Straftat gelten und nicht nur als Ordnungswidrigkeit ..

SaVer79  18.01.2021, 18:36
@Qoerta12

Ich kann daran nichts unfaires erkennen....