eBay Kleinanzeigen: Artikel verkauft, zerkratzt angekommen, Käufer will Strafanzeige erstatten?

Ein Verkleidungsteil, welches beschädigt wurde. - (Polizei, eBay, Versand)

8 Antworten



der transportschaden ist eindeutig. wäre das von einem sturz, wären die schrammen viel breiter und nicht nur auf so ein schmales stück begrenzt. um die schrammen herum ist der lack tiptop und das passiert nicht, wenn man stürzt bzw. drüber rutscht. alles was auf der strasse aufliegt und über den asphalt rutsch, verschrammt. außerdem müsste man asphaltpartikel, sand oder sowas in den schrammen sehen und da ist gar nix zu sehen.
die teile haben während des transports aneinander gerieben, weil der verkäufer keine lust hatte, sich über eine angemessene verpackung gedanken zu machen.

würde der schaden so wie auf dem bild (ja, ein auto - ne vespa hab ich so schnell nicht gefunden) aussehen (deutliche schrammen, breite abschürfungen etc.), würde ich auch einen sturz vermuten, aber so nicht.

bsp.  - (Polizei, eBay, Versand)

Deine Nebenpflicht als Verkäufer ist es, so zu verpacken, dass die Ware unbeschädigt ankommt. Lies mal die Verpackungsrichtlinien. Wegen Betrugs kann er Dich nicht anzeigein, denn Du hast keinen begangen. Aber Du wirst die Ware auf Deine Kosten zurücknehmen müssen. Da kommst Du nicht raus. Wenn der Käufer die Teile bei der DHL reklamiert, sagen die zu 100 %, dass die Verpackungsrichtlinien nicht eingehalten wurden. Den Weg kann man sich sparen.

Reines Zivilrecht; sprich, die Polizei ist nicht zuständig.

Anzeige kann man erstmal alles. Es hängt vom Umfang des Schadens ab, wie ernst das zu nehmen ist.

Erstmal sollte der Käufer seine Annahmerklärung zum Kauf wegen einem Eigenschaftsirrtum (unbeschädigte/neuwertige Ware) anfechten, egal ob privat oder gewerbliche Kaufverträge, was er ja mit Angabe von einem Anfechtungsgrund getan hat. Wenn der Käufer aber von seinem Kaufvertrag zurücktreten möche, hat man als Verkäufer auch das Recht nach §122 BGB den Vertrauensschaden einzufordern.

Der Käufer muss dir jetzt aber den arglistigen Vorsatz beweisen können und es ist ja nicht auszuschließen, dass es sich um Transportschäden handelt. Damit wird er also wohl nicht weit kommen. Die Fotos können ja den Zustand vor dem Versand beweisen.

Eigentlich müsste der Transportschaden bei DHL reklamiert werden.

frsssssssll  12.11.2016, 18:35

nur wenn die verpackung den versandrichtlinien von DHL entspricht, kann man von denen schadensersatz fordern, aber bei alter zeitung als verpackung kann man das sowas von vergessen.

der verkäufer ist verpflichtet, die ware so zu verpacken, dass sie während des transports nicht beschädigt wird. dafür gibt es die versandrichtlinien, die man auch mal lesen sollte bevor man was verschickt.
wer "irgendwie" verpackt und damit fahrlässig in kauf nimmt, dass die ware während des versands beschädigt wird, der muss die ware auf seine kosten zurücknehmen, weil diese fahrlässigkeit den artikel in seinem wert verschlechtert hat und der nicht mehr der beschreibung entspricht.

0

Tippe darauf , das das die Schuld von der Dhl ist

frsssssssll  12.11.2016, 18:21

spielt keine rolle, weil der versender das falsch verpackt hat.

0