Strafanzeige stellen nach Unfall?
Liebe Forengemeinde,
Ende letzten Jahres hatte ich einen Unfall mit dem Wagen meines Lebensgefährten. In einem Kreisverkehr hat mich ein nicht-Vorfahrts-Berechtigter Autofahrer, der alkoholisiert war (die Polizei hat noch vor Ort einen Alkoholtest gemacht, uns über den positiven Test informiert und den Fahrer dann für eine Blutabnahme auf die Wache mitgenommen), seitlich gerammt und die gesamte rechte Beifahrerseite damit demoliert. Die Schuldfrage war absolut klar, mich trifft keinerlei Schuld.
Körperlich habe ich keine Verletzungen davon getragen. Ich war aber am nächsten Tag beim Arzt und habe mich krankschreiben lassen, da ich nach wie vor noch das Krachen im Ohr und die Bilder des Unfalls, als ich den Wagen seitlich auf mich zufahren gesehen habe, in Erinnerung habe. Mich belastet der Unfall also eher psychisch und ich bin auch jetzt noch nicht in der Lage, unbeschwert in einen Kreisverkehr zu fahren, aus Angst, dass der nächste Fahrer wieder nicht hält.
Nun hat mir die Polizei einen Zeugen-Fragebogen geschickt mit der Frage, ob ich "verletzt" worden bin. Bin ich körperlich ja nicht. Daher meine Frage: zählt auch die psychische Belastung, wegen der ich die 3 Tage krankgeschrieben wurde? Kann ich deswegen einen Strafantrag stellen oder ist das nicht verhältnismäßig?
Danke schon mal vorab für eure Auskünfte. Ich weiß, hier sind überwiegend "Laien", trotzdem wäre die Antwort wichtig für mich.
4 Antworten
Hallo Kabeltante1266,
bestenfalls rufst du bei der Polizeidienststelle an, die den Unfall bearbeitest und fragst, welche Definition von "Verletzt" bei Ihnen gilt. Wenn psychische Verletzungen hier ebenfalls zählen dann entsprechend ausfüllen.
Danke fürs 🌟
Ben
Der Fahrer interresiert in Deinem Fall überhaupt nicht...
Das einzige was für Dich wichtig ist; war das Kfz versichert????
Ich würde mich da nicht auf die Meinung irgendeines Streifenhörnchens verlassen, das möglicherweise psychische Erkrankungen und Traumata für Spinnerei hält.
Den Arztbesuch und die Arbeitsunfähigkeit musst du mitteilen. Da will ja auch deine Krankenkasse den Ausgleich haben.
Das sollte auch festgehalten werden. Du könntest ja auch ein PTBS entwickeln.
Die Strafanzeige stellt die Polizei ja sowieso
Solche Angelegenheiten erledigt man grundsätzlich mit einem RECHTSANWALT. Die Kosten trägt die Kfz Versicherung des Verursachers.
"ich sage nichts ohne meinen Anwalt" sollte in Deinem Fall unbedingt beachtet werden.
zählt auch die psychische Belastung
Ja, die zählt auch.
Kann ich deswegen einen Strafantrag stellen
Kannste machen, wenn dir das ein gutes Gefühl gibt. Andernfalls natürlich auch.
Danke, das habe ich soeben gemacht und auch ein Trauma zählt als Verletzung. Wieder was gelernt. Bei der Gelegenheit habe ich erfahren, dass der Fahrer keinen Führerschein hatte. Zuerst habe ich ja noch überlegt, ob ich überhaupt einen Strafantrag stellen soll. Aber vorsätzlich alkoholisiert fahren: da hört mein Mitleid auf! Danke nochmals für deine Antwort.