Motorrad-Unfall Anspruch?
Hallo, ich hatte heute einen kleinen Motorrad-Unfall. Im Kreisverkehr wurde mir die Vorfahrt genommen. Er hat die Schuld direkt eingesehen und wollte es ohne Versicherung und Polizei klären. Aufgrund der vielen Zeugen (Personalien aufgenommen) war ich damit einverstanden und alles wurde geklärt. Wie sieht es jetzt mit meinen Ansprüchen aus? Kann ich mir ein Ersatzmotorrad auf seine Kosten holen usw.. Hat da bereits jemand Erfahrungen?
6 Antworten
Du bist in der Schadensminderungspflicht.
Kläre das mit der gegnerischen Versicherung ab.
Leihfahrzeug gibt es m.u. nur, wenn das dein einziges Fahrzeug ist, und du es z.B. für dringende Fahrten benötigst, der Fahrt zur Arbeit z.B.
zitat: war ich damit einverstanden und alles wurde geklärt. Wie sieht es jetzt mit meinen Ansprüchen aus?
merkst du den Wiederspruch ?
wie hoch ist denn der Schaden ?
ohne Versicherung hast du immer Ärger. melde es nachträglich seiner Versicherung. und mache es richtig. Egal ob er will oder nicht.
Nein, du wirst kein Ersatzmotorrad bekommen.
Außerdem habt ihr doch, so deine Aussage, bereits alles geklärt. Wieso kommst du dann jetzt mit weiteren Ansprüchen um die Ecke?
Zieh da auf jeden Fall die Versicherung mit ein. Solche Leute meinen oft das sie dich bei einem Schaden der vllt in die tausende geht, mit ein paar hundert Euro abspeisen können. Um dir Ärger zu ersparen, geh zur versicherung. Polizei brauchts nur bei personenschäden oder wnen man sich bei der Schuldfrage uneinig ist
Zu meiner Versicherung? Seine Versicherungsdaten habe ich ja nicht. Lediglich seine Ausweisdaten etc.
Dann geh zu deiner Versicherung hin, ich hoffe du weißt das Kennzeichen. Deine Versicherung kontaktiert dann dem seine
Wirklich toll! Dann geh schnellstens wenigstens zu DEINER Versicherung, damit die dir helfen.
Schreibe bitte keinen Käse! Kennst du überhaupt den Begriff "Datenschutz"?
Welche Versicherung der Gegner hatte, kann er auch ganz einfach bei " Zentralruf der Autoversicherer " anfragen- dort bekommt er dann die Versichrung vom Gegner und dann dort bescheid geben und seine Ansprüche geltend machen.
Stimmt. Das ist der einzige Verein, der wirklich weiterhelfen kann. Der eigene Versicherer kann es nicht.
jep , die sind echt schnell- anrufen und man bekommt die Versicherung vom Gegner- oder die dortigen Sachen auf der Internetseite angeben und man hat innerhalb 1 stunde die eine E-mail mit der zuständige Versicherung.
Das musst du seine Versicherung fragen. Vorher auch gerne deinen Anwalt...
Den Anwalt mußt DU aber bezahlen. Wenn so etwas ist immer Polizei ansonsten hast du immer das nachsehen (Fast Immer)
Die Polizei kommt in der Regel nicht bei Blechschaden, es gibt keine Verpflichtung dazu, weil kein Straftatbestand (fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar). Wenn der Unfallort eine Gefahrenstelle für andere Verkehrsteilnehmer bildet, oder, wenn der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung im Raum steht, dann sieht das allerdings anders aus.
Die Polizei kann nämlich auch nicht mehr als den Unfallbericht ausfüllen.
Die Rechtsanwaltkosten muss die gegenerische Haftpflichtversicherung übernehmen!
Der Schaden liegt laut Werkstatt bei etwa 4500 Euro Sachschaden. Natürlich nur nach Schätzungen. Gutachten wird noch gemacht