Umsatzsteuer-Rückerstattng für anderswo montierte Reifen?

****Hallo Umsatzsteuer-Experten,

meine Freundin wohnt in der Schweiz und braucht neue Reifen für ihr Auto. Die möchte sie in Deutschland beim Händler H kaufen und zur Werkstatt W (ebenfalls in Deutschland) schicken lassen, die sie auch montiert. Danach will sie mit den neuen Reifen am Auto in die Schweiz zurückfahren. Ausfuhrlieferungen im privaten Reiseverkehr sind ja grundsätzlich von der USt befreit, aber für "Lieferungen zur Ausrüstung oder zur Versorgung von privaten Beförderungsmitteln" gilt eine Sonderregelung. Diese besagt, daß lose Teile (z.B. Stoßstange, Reservekanister, aber natürlich auch nicht montierte Reifen) nicht USt-befreit sind, sogenannte Werklieferungen (die Teile sind montiert, und auf der Rechnung stehen sowohl Arbeit als auch Teile) aber schon. Dasselbe gilt für Rechnungen, die ausschließlich Arbeitslohn der Werkstatt enthalten, in diesem Fall also die Rechnung der Werkstatt W. Diese wäre also ebenfalls von der USt befreit, bzw. die USt wäre rückforderbar. Allerdings ist die Montage verglichen mit dem Preis der Reifen selbst ja der kleinere Teil. Beim Grenzübertritt wären die Reifen zwar montiert, aber der Preis der Reifen steht nicht auf der Rechnung der Werkstatt W, sondern auf derjenigen des Händlers H. Ist die USt-Befreiung der Reifen in diesem vermutlich gar nicht so seltenen Fall nun möglich oder nicht? Oder müßte man der Werkstatt W gut zureden, damit sie die Reifen auf ihren Namen vom Händler H kauft und ohne Preisaufschlag auf ihre Rechnung schreibt? Was sagt Ihr dazu? Vielen Dank schon mal!

Ausfuhr, Mehrwertsteuer, Rückerstattung, Umsatzsteuer, Drittland