Mehrwertsteuer Regelung bei TikTok?
Hallo, liebe Leser/-innen
Ich wurde zu dem Creativity Beta Program von TikTok eingeladen und könnte nun damit Geld verdienen, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob es sich überhaupt für mich lohnen würde und habe paar Fragen bevor ich ein Gewerbe etc anmelde und Geld für einen Steuerberater ausgebe.
Wie ist es denn bei TikTok mit der Mehrwertsteuer geregelt? Ich würde lediglich Geld mit den Videos verdienen ohne irgendwelche Werbepartner etc zu haben im Hintergrund und verkaufe kein Produkt auf welches ich die Mehrwertsteuer direkt abführen kann. Bedeutet das für mich, dass ich die 19% von dem gesamten Bruttoeinkommen abziehen muss neben der Einkommens- und Gewerbesteuer? (wir gehen natürlich von der Situation aus, dass ich über den Freibeträgen lande). Wäre ja schon echt viel und eine Frechheit meiner Meinung nach.
Ps.: Ich nehme mir nach der ersten Einschätzung noch einen Steuerberater, keine Sorge aber eine Antwort vlt auf Basis eigener Erfahrung wäre sehr hilfreich.
1 Antwort
wir gehen natürlich von der Situation aus, dass ich über den Freibeträgen lande
Ich nicht weil wenn doch wird's halt einfach kompliziert, und du wirst sowieso kaum über 22.000 € Umsatz bei der Umsatzsteuer bzw. um die 24.000 € Gewinn bei der Gewerbesteuer kommen.
Für dich gilt also wahrscheinlich: Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR, Umsatzsteuererklärung (aber keine Relevanz da Kleinunternehmer § 19 UStG), und Gewerbesteuererklärung (aber keine Relevanz da zu wenig Gewinn).
Anmledung des Gewerbes bei der Gemeinde (kleine einmalige Gebühr) und Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt.
Ich hab mal ein bisschen reingelesen wie das mit der USt wäre, wenn man nicht Kleinunternehmer ist (da ich mich dafür aber reinlesen musste und kein wirkliches Wissen darüber habe wirklich völlig ohne Gewähr): Du erbringst eine sonstige Leistung an TikTok. TikTok (und damit der Leistungsort) ist im Ausland. Im Ausland erbrachte Leistungen sind nicht umsatzsteuerbar, du führst also nichts ab, musst sie aber trotzdem nach § 18b S. 1 Nr. 2 UStG auf der Erklärung angeben, wenn TikTok seinen Sitz im EU-Ausland hat (was ich mal annehme - in dem Fall kehrt die Steuerschuldnerschaft um und TikTok muss in dem Land dessen Umsatzsteuer abführen). Wenn du eine Rechnung ausstellen würdest, darfst du nur den Nettobetrag ausweisen.
Bedeutet das für mich, dass ich die 19% von dem gesamten Bruttoeinkommen abziehen muss neben der Einkommens- und Gewerbesteuer?
Bei der Umsatzsteuer ist der Umsatz entscheidend. Nicht das Einkommen. Bei der USt spielt die ESt und Gewerbesteuer keine Rolle.