Handyvertrag - Mehrwertsteuer

2 Antworten

Hallo iamsparr93,

laut deutschem Recht müssen Preise, die an Endkunden gerichtet sind, immer Brutto angegeben werden - also Beträge inklusive Mehrwert- oder Umsatzsteuer.

Nur wenn Waren oder Dienstleistungen an geschäftliche oder gewerbliche Kunden angeboten werden, dürfen die Nettopreise angegeben werden. Denn gewerbliche Kunden können sich dann unter Umständen die Steuer als Vorsteuer wieder beim Finanzamt holen.

Wenn der Anbieter also einen Betrag 35,99 € nennt und sich an Verbraucher wie dich oder mich wendet, dann sind das die Endbeträge einschließlich Steuer!

Liebe Grüße

ichausstuggi

poldiac  01.08.2014, 23:43

perfekte Antwort! Der Preis muss inkl. der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sein. Es ist also der Endpreis!

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iamsparr93 
Fragesteller
 01.08.2014, 23:48

Thank you very much!! x

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Dir als Endkunde darf nur ein Vertrag MIT (inklusive) Mehrwertsteuer angeboten werden. Alles andere wäre ungesetzlich.

(Das hat aber damit nichts zu tun, dass die Mehrwertsteuer auf der Rechnung dann einzeln ausgewiesen wird.)