Meinung des Tages: Ist die Rückkehr zu 19% MwSt in der Gastronomie sinnvoll?

In den vergangenen Monaten sind die Lebenserhaltungskosten stark angestiegen - Heizen und Tanken wurden teurer und auch bei den Lebensmitteln zogen die Preise stark an. Für viele Menschen ist deshalb Sparen mehr angesagt denn je - was zur Folge unter anderem auch hat, dass ein Besuch im Restaurant finanziell kaum noch möglich ist - und das, obwohl in der Gastronomie noch ein reduzierter Mehrwertsteuersatz gilt. "Noch" ist dabei das Stichwort, denn die Ampel hat sich nun darauf geeinigt, zum alten Steuersatz (19%) zurückzukehren.

Warum es in der Gastronomie den reduzierten Steuersatz (7%) gab

Während der Hochzeit der Corona-Pandemie blieben viele Gaststätten über einen sehr langen Zeitraum geschlossen. Viele dieser Betriebe waren auf Staatshilfen angewiesen. Zudem wurde die Mehrwertsteuer bei Speisen von 19% auf sieben Prozent gesenkt. Doch damit soll nun bald Schluss sein, die Regelung des reduzierten Steuersatzes soll zum Ende des Jahres auslaufen.

Gemischte Reaktionen bezüglich der Mehrwertsteuer

Gastronomen befürchten aufgrund des Entschlusses zur Rückkehr zur alten MwSt. eine Pleitewelle. Die Preise im Alltag seien sowieso bereits so hoch, dass Essengehen für viele ein seltener Luxus geworden ist. Werden die Preise nun durch den höheren Regelsatz noch weiter erhöht, so könnte daraus folgen, dass die Menschen bei sich zuhause essen und höchstens noch auf ein Getränk in den Gastronomie-Betrieb kommen, so beispielsweise die Sorge von Catalina Kremers da Palma, einer Restaurantbetreiberin aus Saarbrücken. Auch Johannes Schäfer, welcher sowohl ein Restaurant als auch ein Hotel-Restaurant leitet, befürchtet ernsthafte Konsequenzen durch die Rückkehr zur alten MwSt. So müsse dadurch unter anderem an Lebensmitteln gespart werden. Artgerechte Tierhaltung könnte noch mehr in den Hintergrund rücken. Auch auf billigere Verpackungen, die häufig viel Plastik enthalten, müsste vermehrt zurückgegriffen werden. Zu guter Letzt fallen potentiell notwendige Sparmaßnahmen aber auch besonders auf das Personal zurück - hier drohen dann Stellenstreichungen.

Eine Umfrage der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) hat ergeben, dass um die 12.000 Betriebe im Falle einer Erhöhung der Mehrwertsteuer schlichtweg schließen werden. Als Beispiel: Im Saarland würde das von insgesamt 2250 Gastronomiebetrieben allein schon 150 Betriebe betreffen. Das entspricht rund 6,7% der Gaststätten im ganzen Bundesland.

Dem gegenüber stehen die Meinungen von Wirtschaftsexperten. Eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent ist in ihren Augen nicht tragbar. Friedrich Heinemann vom Leibnitz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung findet die Subventionierung der Gastronomie während der Krise zwar sinnvoll, doch in seinen Augen sei diese vorbei. Krisenmaßnahmen müssen laut ihm gezielt und vor allem zeitlich befristet sein. Durch die derzeitige niedrige MwSt verzichte der Staat auf sehr viel Geld, welches er dringend benötigen würde. Weiter sagt Heinemann, dass der Staat es sich nicht leisten könne, durch dauerhafte Subventionierung Betriebe am Leben zu erhalten, welche ohne entsprechende Unterstützung nicht funktionieren würden.
Ein weiteres seiner Argumente bezieht sich auf den Anreiz, welcher durch eine niedrige MwSt geschaffen wird - Deutschland sei im OECD (Organization for Economic Co-operation and Development) eines der Länder mit der geringsten Arbeitszeit. Eine dauerhafte Subventionierung, so Heinemann, würde die Menschen dazu anregen, noch mehr Zeit beispielsweise in Restaurants zu verbringen - statt zu arbeiten.

Unsere Fragen an Euch: Sollte die MwSt bei sieben Prozent bleiben? Würdet Ihr bei einer weiteren Preissteigerung noch zum Essen gehen oder ist das für euch allgemein weniger von Interesse? Könnt Ihr die Argumentationen der beiden Seiten nachvollziehen, welcher stimmt Ihr mehr zu? Welche Folgen drohen Eurer Meinung nach bei beiden Szenarien?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße und einen guten Start in die Woche wünscht Euch
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/lindner-mehrwertsteuer-gastro-100.html
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/dehoga-mehrwertsteuererhoehung-gastgewerbe-100.html
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/zew-mehrwertsteuer-restaurants-ungerecht-100.html

Sieben Prozent müssen bleiben, weil... 66%
Rückkehr zu 19 Prozent ist sinnvoll, weil.. 24%
Ich habe eine andere Meinung, nämlich.. 10%
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DHL Deutsche Post Einfuhrumsatzsteuer, Zoll, falsch gerechnet?

Hallo,

ich habe eine ware bekommen aus USA. Der DHL hat mich nachgefragt über die Rechnungen. Ich habe hinzugefügt die Paypal Rechunungen und den Invoice von Verkäufer. Ich habe noch geschrieben extra, dass der Preis inkl. Versand hat mir 1000 Euro gekostet. Dann bekomme ich paar Tage später die Rechnung für Zoll und Mwst was ich Zahlen soll und der Betrag is viel zu viel. Ich habe ein eimal geschrieben, in dem ich gebeten habe, dass die sollen nochmal die Zoll und die Mwst rechnen. Die ware inkl. Versand hat mir gekostet ca 1000 Euro und die haben an 1000 euro + noch 500 Euro Frachtkosten verzollt, also 500 Euro mehr. Also die richtige Zoll + Mwst wäre ca 250 Euro, und jetzt weil die Idioten sind sollte ich ca 370 Euro Zahlen.

Ich füge die Antwort hier, bitte sagen sie mir was soll ich jetzt zu tun. Einfach nur bezahlen? Habe ich andere Wahl?

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In Ihrem Schreiben zur oben genannten Rechnung baten Sie um Überprüfung der vom Zollamt erhobenen Beträge an Einfuhrabgaben.

Die Berechnung der Einfuhrabgaben richtet sich nach den Angaben auf der Commercial Invoice/Zahlungsnachweis.

Wird in der Commercial Invoice/Zahlungsnachweis wie in diesem Fall, keine Fracht- kosten oder Frachtkosten mit 0,00 EUR angegeben, wird vom Zollamt anhand einer Tabelle (IATA) ein Wert angenommen. Dieser Wert bildet zusammen mit dem Warenwert und dem erhobenen Zoll die Grundlage zur Errechnung der zu zahlenden Einfuhrabgaben.

Die richtige Berechnung der Zölle lautet wie folgt:

Rechnungspreis 999.23 EUR + Nicht-EU-Anteil Transportkosten 498.77 = Zollwert 1498 EUR x Abgabensatz laut Warentarifnummer = Zölle 47,00 EUR

Die richtige Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer lautet wie folgt:

Rechnungspreis 999.23 EUR + Transportkosten 584,33 EUR + Zoll 47,00 EUR= EUST-Wert 1630,56 EUR x Einfuhrumsatzsteuersatz 19% = Einfuhrumsatzsteuer 309,80 EUR

Die Berechnung der Einfuhrabgaben ist also korrekt.

Damit Ihre Import-Sendungen ohne Verzögerungen verzollt und zugestellt werden 

können, müssen wir für Ihre Einfuhrabgaben (Zölle/Einfuhrumsatzsteuer) in Vorleistung treten. Die dadurch entstandenen Kapitalbereitstellungskosten werden lt. aktuell geltender Preisliste (siehe Anlage) mit 2% aber mind. 12,50 EUR zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Unser beim Zoll geführtes Aufschubkonto wurde bei der Einfuhr belastet, da DHL für Sie in Vorleistung getreten ist. DHL hat also die von Ihnen zu bezahlenden Einfuhr- abgaben bereits an das Hauptzollamt gezahlt. Eine Erstattung von Einfuhrabgaben kann daher nicht erfolgen. "

Recht, Zoll, DHL, MWSt, Einfuhrumsatzsteuer, Wirtschaft und Finanzen

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