Kleingewerbe Regelung?

2 Antworten

Ok, Du hast Deine Frage sehr unbeholfen hingestolpert. Aber die Umsätze nach § 4 Nr. 21 gehören nicht zum Gesamtumsatz nach § 19, das ist wahr. Siehe § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

"... im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird..." - §19 UStG. Somit in 2019 keine Kleinunternehmerregelung mehr da im vorangegangenen Jahr ( 2018) mehr als 17.500,-€.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung