Kleingewerbe Regelung?
Guten Tag zusammen, leider habe ich aktuell ein "Blackout" und sehe da nicht richtig durch, es geht um folgendes:
2017 = unter 17.500
2018 = über 17.500 aber unter 50.000
2019 = unter 17.500
Bin ich jetzt ab 2019 nicht mehr berechtigt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen? Da ich in einem Schreiben etwas von (abzg. steuerfreie Umsätze §4 Nummer 21 UStG) gelesen habe.
Sprich wenn ich 2018 als Beispiel 20.000 Umsatz hatte > aufgrund des Paragrafen oben dann aber 15.000 Umsatz hätte, wäre ich 2019 immer noch berechtigt, richtig?
Sollte dies nicht zutreffen und der Umsatz als Beispiel bei 30.000 liegen, wäre ich dann 2019 nicht mehr berechtigt?
2 Antworten
Ok, Du hast Deine Frage sehr unbeholfen hingestolpert. Aber die Umsätze nach § 4 Nr. 21 gehören nicht zum Gesamtumsatz nach § 19, das ist wahr. Siehe § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
"... im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird..." - §19 UStG. Somit in 2019 keine Kleinunternehmerregelung mehr da im vorangegangenen Jahr ( 2018) mehr als 17.500,-€.