Wird meine Krankenversicherung vom Arbeitsamt übernommen?

8 Antworten

für Arbeitslose werden Beiträge aus ihrem Arbeitslosengeldbezug heraus gezahlt.

wenn man kein Arbeitslosengeld bezieht, werden ergo natürlich auch keine Beiträge abgeführt/gezahlt.

da es in Deutschland Pflicht ist versichert zu sein, müssen Versicherte ihre Beiträge selbst zahlen, wenn sie keinen Dritten (Amt, Arbeitgeber usw.) haben, der die Beiträge abführt. deshalb hast du jetzt die Beitragsrechnung erhalten.

du schreibst, dass du nach deiner Ausbildung arbeitslos warst für einige Monate und keine Bezüge hattest. ich schließe mal unverbindlich draus, dass du demnach noch unter 23 Jahre alt sein dürftest für den Zeitraum für den die Beiträge fällig sind und dass du noch evtl. bei deinen Eltern wohntest. von irgendwas musst du ja gelebt haben.

wenn dem so ist, kannst du rückwirkend dafür die kostenfreie Familienversicherung über Mutter/Vater in Anspruch nehmen. vorausgesetzt natürlich, dass die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. du musst dafür auch nicht mehr zu Hause wohnen.

dafür muss nur rückwirkend ein Antrag gestellt werden bei der Kasse der Eltern.

damit wäre die Beitragsforderung hinfällig und du müsstest nichts zahlen.

Hallo,

Alter bei Ausbildungsende?

Sind die Eltern in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung?

Ledig oder verheiratet?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Diverse Ämter haben bestimmte Regeln bzw. Bestimmungen an die man sich halten muss.

Um Leistungen beziehen zu können muss man:

  1. Einen Antrag auf ALG stellen
  2. Man muss persönlich vorstellig werden

Macht man das nicht, werden auch keine Krankenkassenbeiträge übernommen.

Ich war noch auf Jobsuche und habe erst im Februar 2019 ein Job gefunden.

Und deswegen geht man nicht zu einem Termin von der AfA?

So ein Termin dauert 30 - 45 Minuten und wer Leistungen beziehen will, der muss zu so einem Termin gehen.

Jetzt bleibt wohl nur zu versuchen das man sich auf Ratenzahlung einlässt.

EIne Rechtsverbindliche Auskunft kann dir bei deinen Undurchsichtigen Angaben keiner hier seriös geben.

Wenn die 9000 Euro berechtigt sind, ist es durchausmöglich, dass die Krankenkasse mit Ratenzahlung einverstanden ist.

Hallo, ich habe da ein Problem

Stimmt.

und bekomme keine Ausführliche Antwort auf mein Problem

Doch. Aber dazu muss man sich eben mal zur KK selbst begeben - oder zum JC.

Ich habe letzten Sommer im Juni 2018 meine Ausbildung beendet, jedoch hab ich mich erst in September beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet.

Im Kontext irrelevant.

Mir wurde am Telefon von der Kollegen vom Arbeitsamt gesagt, ich müsse zum Termin, damit ich Arbeitssuchend gemeldet bin und meine Krankenversicherung übernommen wird.

Diese Aussage ist richtig, wenn der Betreffende Anspruch auf ALG1 oder ALG2 hat - wovon der SB am Telefon auch ausgegangen sein wird.

Ich war noch auf Jobsuche und habe erst im Februar 2019 ein Job gefunden.

OK.

Jetzt habe ich eine Rechnung in Höhe von 9.000,00 € von meiner Krankenkasse erhalten.

*hüstel*
Das kommt davon, wenn man seine Post nicht liest - bzw. der KK seine aktuelle Adresse nicht mitgeteilt hat

Meine Frage ist, übernimmt nicht das Arbeitsamt die Kosten?

Nein. Mit Ende der Ausbildung endet die Mitgliedschaft in der KVdS automatisch (logisch, man ist ja auch kein Student mehr), und wird ebenso automatisch durch die freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft ersetzt (§ 188 Abs. 4 SGB V), es sei denn, der Versicherte beginnt eine sv-pflichtige Beschäftigung respektive ist anderweitig abgesichert. Über diese Folgen informiert die KK den Versicherten, genauso wie über die Pflicht, die Höhe der Einkünfte zwecks Berechnung der Beitragshöhe nachzuweisen. Wenn der Versicherte dies nicht tut, muss ihn die KK gesetzlich verpflichtend zum Höchstsatz einstufen.

jetzt wiederum sagt das Arbeitsamt, da ich nie Arbeitslosengeld erhalten habe, da ich nicht Berechtigt dazu sei, wird auch meine Versicherung nicht übernommen.

Das ist richtig. Ohne Leistungsbezug gibt es logischerweise auch keine KK-Beiträge. Das Eine bedingt das Andere.

Ich kann diese Summe niemals bezahlen.

Zunächst einmal bist du Beitragsschuldner für die Beiräge zwischen Juli 2018 und Mai 2019 einschl. Was die Höhe der aufgelaufenen Beiträge anbelangt, musst du dich umgehend bei deiner KK melden, und eine rückwirkende Neuberechnung erbitten mit Verweis auf deine tatsächlichen Einkünfte (Nachweis durch ESt-Bescheid o.ä.). Dann kannst du mit der KK eine Ratenzahlung vereinbaren. Sofern allerdings die KK diese Schulden bereits an den Zoll zwecks Eintreibung abgegeben hat, wird das schwierig bis unmöglich. Dann musst du die gesamte Summe tatsächlich abzahlen.