Warum sind Briefmarken MwSt befreit?
Lass am Freitag mal kurz den Bon von der Postfiliale und da stand irgendwelche Paragraphen und von der MwSt befreit
Aber ich meine das müsste eigentlich nicht gelten laut internt
Die ausschlaggebende Gesetzesgrundlage ist § 19 Abs. 1 UStG. Dort wurde festgelegt: Kleinunternehmer, deren Umsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein wird, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
Die Post Milliarden Gewinn oder ist jedes Filiale selbstständig?
5 Antworten
Die Post hat eine Sonderregelung im Gesetz ! .
Und heute gilt die Befreiung nur noch für die Privatkunden
Die Deutsche Post AG bleibt weiterhin im Privatkundensektor von der Umsatzsteuer befreit
.
Bis zum 30. Juni 2010 war die Post vollständig von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung wurde in der Vergangenheit damit begründet, dass die Post als einziges Unternehmen „flächendeckende Universaldienste“ angeboten habe.
aus wiki.
Ich vermute, dass so die Preise niedrig gehalten werden sollen, weil es ein existenzielles Unternehmen ist.
Übrigens : aufladungen meines Prepaidhandy sind auch ohne Steuer.
Die Gewinne von Post oder nichts haben grundsätzlich nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun.
Den die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchersteuer die auf Produkte draufkommt.
Dazu kommt das die Post lange Zeit Staatsunternehmen war und auch die 0% Mwst aus der Zeit sind. Es macht keinen sinn auf rein Staatliche unternehmen eine Steuer drauf zu passen. Vermutlich wurde die Kommunikation auch als sehr wichtig angesehen. Schade das das heute anscheinend nicht mehr so ist.
Obendrein brauchen wir schon lange eine Mehrwertsteuer reform. Ausnahmen müssen Weg und wir brauchen mehr als 3 Mwst-Sätze. Energie und Kommunikation als nicht essentiell an zu sehen ist eben auch ein heftiger Fehler in dem System.
Es gibt im Umsatzsteuerrecht halt noch ein paar Paragraphen mehr.
Und diese Umsatzsteuerbefreiung hat nichts mit der „Kleinunternehmerregelung“ zu tun.
Ärztliche Behandlungen sind auch steuerfrei. Hier spielt nicht der Umsatz eine Rolle, sondern die gesetzliche Bestimmung zu den einzelnen Produkten/ Dienstleistungen.
In der EG-Richtlinie im Artikel 13 Abschnitt A Satz 1a heißt es, daß Postdienstleistungen in den Mitgliedstaaten von der Umsatzsteuer freizustellen sind.