Umsatzsteuer weiterbelasten wenn Kleinunternehmer?
Guten Tag,
ich habe als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG eine Lieferung zu einem Kunden ins Ausland geschickt. Die Transportkosten über DHL enthalten auch die deutsche MwSt.
Darf ich diese brutto, sprich inkl. MwSt. weiterbelasten an den Kunden?
Oder muss ich die MwSt. in meiner Rechnung an den Kunden rausnehmen?
Danke.
4 Antworten
Du kannst auch mehr berechnen. Zur Lieferung gehören auch die Verpackungsmaterialien, die Zeit zum verpacken, Wegegelder und anderes.
Wenn du keine MwSt berechnest aber bezahlst, gehört die MwSt in die Kalkulation.
Vielen Dank. Und würden Sie die Belege der Post 1:1 mit in den Anhang der Rechnung packen oder eher nicht? Wäre transparenter aber zu Transportkosten gehören ja in der Tat wie geschrieben noch andere Sachen dazu (Verpackung etc)
Darfst Du brutto berechnen........DHL muss die USt an das Finanzamt abführen, das Finanzamt ist froh, da Du diese MwSt nicht als Vorsteuer geltend machst, also vom Finanzamt zurückerhältst.
cheerio
P.S.: Du berechnest die Bruttosumme der DHL-Rechnung als Transportkosten , ohne eine MwSt zu erwähnen oder auszuweisen.
Vielen Dank. Und würden Sie die Belege der Post 1:1 mit in den Anhang der Rechnung packen oder eher nicht? Wäre transparenter aber zu Transportkosten gehören ja in der Tat wie geschrieben noch andere Sachen dazu (Verpackung etc)
Der Empfänger erhält eine Rechnung über den vereinbarten Betrag. Fremdrechnungen erhält er nur wenn er sie zusätzlich bezahlen soll.
Je nach Geschäftsbeziehung wird Vorkasse vereinbart.