Motorrad - Muss ich das eintragen lassen?

4 Antworten

Wenn sie zugelassen sind, musst du die Änderungen eintragen lassen, sonst musst du Strafe zahlen und auch die Teile wieder rückbauen.

Jiestha 
Fragesteller
 26.05.2016, 20:53

Manche Teile haben ja ab Werk eine E-Nummer

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TheAllisons  26.05.2016, 20:54
@Jiestha

trotzdem sicherheitshalber von der Zulassungsbehörde überprüfen lassen, dann bist du auf der sicheren Seite

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Lenker, Hebel und Griffe.

Nach §§ 30, 61 StVZO.

>>Zubehörlenker oder Bremshebel müssen geprüfte Teile sein und werden in Verbindung mit einem Teilegutachten oder einer ABE geliefert.
>>Diese müssen evtl. eingetragen werden – unterschiede Teilegutachten
oder ABE beachten.

Spiegel.
Nach 97/24 EWG.

Vorhandensein ist vorgeschrieben.
Die Anzahl hängt von der Erstzulassung
(EZ) ab: >>Erstzulassung vor dem
1. Januar 1990: >>1 Spiegel links
>>Erstzulassung ab dem 1. Januar 1990:
>>unter 100 km/h, 1 Spiegel links
>>über 100 km/h, 2 Spiegel
>>Erstzulassung ab dem
17. Juni 2003: >>bis max. 45 km/h, 1 Spiegel links
>>über 45 km/h, 2 Spiegel 
>>Spiegelgröße vorgeschrieben:
>>69 cm² nach EG
>>60 cm² nach StVZO
Ist auf dem Spiegel ein E-Prüfzeichen,
stimmt auch die Spiegelfläche.
>>Für Krafträder über 45 km/h
mit EG-Betriebserlaubnis sind
immer 2 Spiegel vorgeschrieben.

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
>>vorgeschrieben, nach StVZO
ab EZ 1. Januar 1962
>>Anzahl: 4
>>Kennzeichnung vorn:
1, 1a, 1b, 11
>>Kennzeichnung hinten:
2a, 2b, 12
>>in der Breite (min.):
nach EG vorn 240 mm,
hinten 180 mm zueinander;
nach StVZO vorn 340 mm,
hinten 240 mm zueinander
>>Blinkleuchten an den Lenkerenden
(„Ochsenaugen“) zueinander
560 mm
>>„Ochsenaugen“ bei EZ ab
1. Januar 1987 nur in Verbindung
mit zusätzlichen
hinteren
Blinkern zulässig
>>in der Höhe: 350–1200 mm
>>Einschaltkontrolle nach EG
vorgeschrieben, optisch oder
akustisch oder beides, nach
StVZO zulässig

Warnblinkanlage:
>>nach EG unzulässig an Kleinkrafträdern,
zulässig an Krafträdern
>>nach EG ist ein besonderer
Schalter zur synchronen Funktion
aller Blinker vorgeschrieben
>>nach StVZO zulässig auch an
Kleinkrafträdern
>>Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben,
nach StVZO mit rotem
Licht

Eigenbauteile wie z.B. seitlicher
Kennzeichenhalter
>>Es muss immer eine Begutachtung
nach §21 StVZO erfolgen

quelle : 

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Handwerkstraße 15
70565 Stuttgart
Telefon +49.711.7861-0
Telefax +49.711.7861-2240
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www.dekra.de

Du kannst auch immer die ensprechende ABE mitführen... wenn eine E nummer Vorhaben ist (vielleicht bei den blinkern) musst du nichts eintragen.

Das ist wie beim Auto da müssen Veränderungen auch eingetragen werden