A1 Anbauteile eintragen?

2 Antworten

ich wollte mal fragen ob man Anbauteile wie Spiegel, Kennzeichenhalter, Auspuffanlage oder neue Sitzbank eintragen lassen muss?

Spiegel: Müssen E-homologiert sein. Bei alten Maschinen mit StVZO-Zulassung genügt noch die Mindestgröße der Spiegelfläche.

Kennzeichenhalter: Kann man sich selbst bauen, keine Abnahme erforderlich, auch keine ABE oder E-Homologation.

Auspuffanlage: Muss E-homologiert sein.

Sitzbank: Kann man sich selbst bauen, keine Abnahme erforderlich, auch keine ABE oder E-Homologation.

Alle vier Beispiele von dir müssen nicht eingetragen werden.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

Ja alles was keine ABE / CE Zeichen Prüfnummer hat bzw OE Teile Nummer .

Viele Teile aus dem Zubehör habe Aber eine Allgemeine Betriebs Erlaubnis

Beispiel

Spiegel Mindestmaß . Keine scharfen Kanten usw

Auspuff Dezibel ABE usw

Mit ABE kannst dir Dranklemmen was du willst

Ist wie beim Auto

Alles andere musst dir sonst eintragen lassen beim TÜV

Spezielle Reifen mit anderen Maß

Bwsonderer Auspuff

Lichter und Leuchten ohne ABE

Motor

Fahrwerk

Usw

Sitzbank müsste kein Problem darstellen

Kennzeichenhalter an der vorgesehene Stelle .

Nicht im unlesbaren Winkel

Gaskutscher  07.02.2020, 07:12

Oje... viel Halbwissen und daher wenig hilfreich. Ich räume mal auf:

Spiegel Mindestmaß . Keine scharfen Kanten usw

Nein. Spiegel müssen E-homologiert sein. Ausnahme: Die Regelung mit der "Mindestgröße" greift noch bei Fahrzeugen mit Zulassung nach StVZO. Damit war etwa um 2003 Schluss, einige Maschinen aus den späten 1990ern hatten auch schon eine Zulassung nach EG (beispielsweise meine BMW R 1150 GS).

Auspuff Dezibel ABE usw

Es gibt keine Auspuffanlagen mit ABE. Entweder sie sind E-homologiert oder illegal. Teilegutachten gibt es ebenfalls nicht.

Einzige Lösung: Einzelabnahme.

Mit ABE kannst dir Dranklemmen was du willst

Falsch. Eine ABE beinhaltet - wie die E-homologation - das das Teil zu bestimmten Fahrzeugen passt. Man kann also kein Windschild vom Modell X an ein Modell Y schrauben. Auch keine Fußrasten die nicht für das Modell Y aufgeführt sind an das Modell Y schrauben.

Falls es - wider Erwarten - passen sollte -> Einzelabnahme notwendig.

Ist wie beim Auto

Auch da darf man nicht einfach Teile mit einer ABE an alle Fahrzeuge schrauben. Mal eben die Frontschürze mit ABE von einer Mercedes G Klasse an einen Golf? Ne, so geht das nicht. ;)

Alles andere musst dir sonst eintragen lassen beim TÜV

Falsch. Es gibt zahlreiche Dinge die nicht eingetragen werden müssen. SIe müssen nicht mal abgenommen werden. Beispiele: Kupplungshebel, Sturzbügel, Kofferträger, Gepäckbrücke, Soziusfußrasten, Kennzeichenhalter, ...

Spezielle Reifen mit anderen Maß

Wenn eine UBB vorhanden ist -> muss nichts eingetragen werden.

Bwsonderer Auspuff

Was soll ein "besonderer Auspuff" sein? Ja, man kann sich Anlagen per Einzelabnahme eintragen lassen. Beim PKW deutlich einfacher als beim Krad, aber eine BSAU Anlage von der Insel bekommt man i.d.R. nicht eingetragen da sie gar nicht die entsprechenden EG-Normen erfüllt (StVZO ebenfalls nicht).

Lichter und Leuchten ohne ABE

Lichter und Leuchten ohne E-homologation (!) sind generell nicht eintragungsfähig. Lichter und Leuchten mit ABE gibt es nicht.

Motor

Motortausch -> ein besonderes Thema. Wenn du da auf Leistungssteigerung, also Entdrosseln anspielst -> ja. Aber auch das läuft nicht über eine Einzelabnahme sondern über entsprechende Gutachten.

Fahrwerk

Auch hier: Differenzieren. Neue Stoßdämpfer? Müssen nicht eingetragen werden. Neue Federn hingegen schon. Kompletter Umbau der Gabel oder des Hecks -> keine Einzelabnahme sondern wiederum mit ABE.

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rampe6  07.02.2020, 12:51
@Gaskutscher
Fast in allen Punkten richtig....
Spezielle Reifen mit anderen Maß

Wenn eine UBB vorhanden ist -> muss nichts eingetragen werden.

Ist überholt - Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden nicht mehr akzeptiert

abweichende Größen müssen eingetragen sein

Lichter und Leuchten ohne ABE

Lichter und Leuchten ohne E-homologation (!) sind generell nicht eintragungsfähig. Lichter und Leuchten mit ABE gibt es nicht.

Eintragung "Wirkung in etwa" z.B. bei alten Harley-Beleuchtungen ohne E ist möglich...

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Gaskutscher  07.02.2020, 14:37
@rampe6

UBB ja oder nein -> bislang wurde noch nichts veröffentlicht. Mein letzter Stand:

https://www.bikeundbusiness.de/neue-vorschriften-fuer-abweichende-reifen-a-902543/?cmp=nl-244&uuid=CC04D4BD-CF93-43B8-B6E1EA8E4EC087FD

Man hat sich "geeinigt". Aber "durch" ist es damit noch immer nicht.

Zur Harley: Gleiches wie bei anderen "alten Fahrzeugen" -> Zulassung nach StVZO, nicht EG. Aber auch hier: Wenn Äquivalenzen vorhanden sind - was gerade bei klassischen Rundleuchten der Fall ist - müssen diese verbaut werden. Sealed Beam ist nicht zulässig.

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