Neue spielge am Motorrad TÜV?
Hallo , ich habe mir neue spiegel für mein Motorrad bestellt. Muss ich diese jetzt beim tüv eintragen?
3 Antworten
Hallo,
Spiegel mussten noch nie eingetragen werden und hatten auch nie eine ABE. Früher mussten sie einfach nur groß genug sein.
Strenggenommen müsste man heute unterscheiden, ob es sich um ein (älteres) Motorrad handelt, das noch nach StVZO zugelassen ist, oder ob es ein neueres ist, das eine EU-Zulassung hat.
Grundsätzlich kann man aber sagen, wenn deine neuen Spiegel ein E-Prüfzeichen haben, dann kannst du sie bedenkenlos verwenden ohne sie eintragen lassen zu müssen.
Das gilt übrigens für alle Teile mit einem E-Prüfzeichen.
Haben sie dieses E-Prüfzeichen nicht, dann darfst du sie nicht verwenden und bekommst sie auch nirgendwo eingetragen.
Grund dafür ist dann fast immer, dass sie zu klein sind.
Viele Grüße
Michael
Eintragung oder Abnahme sind nicht notwendig.
Aber sie müssen bauartgeprüft sein. Bei einigen Spiegeln befindet sich das Prüfzeichen auf der Rückseite oder Unterkante.
Welche Spiegel hast du denn bestellt? Hersteller und Modell?
Bei StVZO-zugelassenen Fahrzeug reicht die Größe, jedoch hat selbst meine über 20 Jahre alte Suzuki (und die noch ältere Yamaha XJ 600 S davor) entsprechende Prüfzeichen.
Nach EG zugelassene Fahrzeuge -> müssen ECE R 81 erfüllen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:185:0001:0023:DE:PDF
[...]
7.1. Abmessungen
7.1.1. Die Mindestabmessungen der spiegelnden Fläche müssen so sein, dass:
7.1.1.1. die Fläche nicht kleiner als 69 cm² ist,
7.1.1.2. bei einem runden Spiegel der Durchmesser nicht kleiner als 94 mm ist,
7.1.1.3. bei einem nicht runden Spiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von
78 mm aufgezeichnet werden kann.
7.1.2. Die maximalen Abmessungen der spiegelnden Fläche müssen so sein, dass:
7.1.2.1. bei einem runden Spiegel der Durchmesser nicht größer als 150 mm ist,
7.1.2.2. bei einem nicht runden Spiegel die spiegelnde Fläche von einem Rechteck von 120 × 200 mm eingeschlossen werden kann.
[...]
Haben die Spiegel eine ABE, die auch für dein Krad gilt?
Spiegel haben und hatten noch nie eine ABE für ein bestimmtes Motorrad.
Um erlaubt zu sein mussten sie früher einfach nur groß genug sein und heute haben sie dafür ein E-Prüfzeichen.
Gruß Michael
Hängt von der Art der Zulassung ab was gilt.
Vor 2001 zugelassen: i.d.R. StVZO-Zulassung
Vor 2005 zugelassen: kann noch nach StVZO zugelassen worden sein. Kann aber auch eine EG-Zulassung haben
Ab 2005 zugelassen: i.d.R. EG-Zulassung
Weitere Infos:
http://forum.gs-500.de/showthread.php?t=31238
Merkmal zur Betriebserlaubnis »K« (Zul.B. Teil II) -> nach StVZO
Seit wann müssen Siegel eine Bauartgenehmigung haben ???
Ich habe die in §22a StVZO nicht gefunden, bitte sag mir wo das steht, Danke
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html