Was muss ich beim Motorrad alles eintragen lassen?

2 Antworten

"eintragen" lassen, d.h. nach der Änderungsabnahme durch TÜV/DEKRA mußt Du nur Sachen die in §13 FZV aufgeführt sind. (google §13 FZV).

Wobei man unter "Eintragen" die Berichtigung der Fahrzeugpapiere versteht und unter "Änderungsabnahme" die Abnahme / Begutachtung durch einen amtl. anerk. Sachverständigen oder Prüfer oder einen Prüfingenieur.

Eine Änderungsabnahme benötigen Dinge, die den §19(2) berühren, also Umbauten, bei denen die Betriebserlaubnis erlöschen würde.

Schau mal in §22a der StVZO, alles was dort aufgeführt ist benötigt eine Bauartgenehmigung, das ist erfüllt, wenn ein Prüfzeichen aufgedruckt ist.

Bei anderen Umbauteilen ist es auch davon abhängig, ob die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben oder ein Teilegutachten.

Wenn Du einen Lenker mit ABE kaufst, dann reicht i.d.R. das Mitführen der ABE, bei einem Lenker mit Teilegutachten benötigst du eine Änderungsabnahme.

Achtung ! Auch bei einer ABE KANN eine Änderungsabnahme gefordert sein, da muß man sich die ABE genau durchlesen.

ich führe Dir mal ein paar Beispiele auf:

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Motor (ent)drosseln:  Änderungsabnahme und Eintragung in Papiere

anderer Lenker mit ABE: i.d.R. ABE mitführen

anderer Lenker mit TGA: Änderunsabnahme erforderlich

Bremsleitung mit ABE: i.d.R. ABE mitführen

Bremsleitung mit TGA: Änderungsabnahme durchführen

Spiegel, Leuchten, Bremshebel, Auspuff: Auf EG Prüfzeichen achten.

Griffe, Heizgriffe, Navihalter, andere Sitzbank, Koffer, Taschen, Hupe, Lenkerendegewichte, Kupplungsgriff, brauchst Du nichts.

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Für einen "Verkehrsrechts-Laien" ist das oft nicht erkennbar, im Zweifel fragst Du bei Deiner Prüfstelle in Deiner Nähe.

Unter www.dekra.de/de/standorte findest Du z.B. eine. Vielleicht ist bei Dir in der Region aber auch der TÜV oder die GTÜ vertreten

Wenn deine Teile die du Anbauen willst, eine ABE haben, in der dein Motorrad Modell aufgeführt ist, dann musst du nix eintragen lassen.

Es gibt auch universelle Anbauteile, die lediglich ein Teilegutachten haben. Das heisst sie sind eintragungsfähig und auch eintragungspflichtig. Der Prüfer weiss dann aus was sie bestehen(z.b. gehärteter Stahl statt einfaches Eisenblech).

Also schau dir die Unterlagen zu deinem Lenker und Griffen an.

Mein LSL Lenker für die Duke 690 hatte z.b. eine ABE für Baujahr 2011 aber nicht ab 2012. Weil da ein Modellwechsel stattfand und das Teil nicht mehr genug Lenkeinschlag zulies.

Woher ich das weiß:Hobby