Kann man eine Unterboden beleuchtung am motorrad eintragen lassen?

9 Antworten

Eingetragen wirst du die nicht bekommen. Auch wenn du sagst du schaltest die nur Stand ein. Auch an der Ampel?

oder würden die alle direkt nein sagen, auch wenn ich die Leiste nur im stehen an hätte?

Genau so wird es sein. Bei der Außenbeleuchtung sowie jeder Innenbeleuchtung, die nach Außen abstrahlt, gibt es sehr restriktive Zulassungsvorschriften und da gilt das Prinzip, alles was nicht in den Vorschriften als zulässig aufgeführt ist oder was nicht den Ausführungsvorschriften genau entspricht, ist automatisch verboten und nicht zulassungsfähig. Da eine Unterbodenbeleuchtung in der StVZO überhaupt nicht erwähnt wird und es daher keine Vorschrift gibt, anhand derer überprüft werden kann, ob sie den Bauvorschriften entspricht, ist diese noch nicht einmal prüffähig, geschweige denn zulässungsfähig.

Eine Unterbodenbeleuchtung bekommst du gar nicht eingetragen. Die ist immer illegal. Entsprechend bekommst du sie nicht eingetragen. Es würde auch keine Rolle spielen wenn du irgendwelche Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen verwenden würdest. Der Winkel und der Einbauort in dem sie montiert werden würden ist unzulässig.

Nein, denn an Fahrzeugen dürfen nur zulässige Beleuchtungseinrichtungen montiert sein.

Alles was nicht zulässig ist ist verboten.

Und was erlaubt ist findet sich in der StVZO bzw. den entsprechenden europäischen Richtlinien. Eine Unterbodenbeleuchtung findet man darin nicht.

Nein, kann man nicht, und im Stehen darf die Beleuchtung nur in Betrieb sein auf einem umfriedeten besitztum fernab des öffentlichen Verkehrsraums.