ABE am Motorrad (Blinker und KZH)?

3 Antworten

Der KZH darf nichts scharfkantiges haben und natürlich muss der Anbauwinkel vom Kennzeichen passen. ABE kann es keine geben weil ein KZH keine ABE braucht.

Zum Blinker: E-homologiert muss er sein und es muss auch der auf dem Glas angegebene Montageort passen. Wenn der Blinker nur für vorne zugelassen ist darf er hinten natürlich nicht montiert sein.

http://600ccm.localhost/1/140726/Welcher_Blinker_darf_wohin

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Blinker mit E Nummern ist alles klar! Kennzeichenhalter braucht keine ABE und eingetragen werden muss der auch nicht.

Beim KZH ist keine ABE vonnöten. Die E-Nummer auf den Blinkern reicht.