ABE am Motorrad (Blinker und KZH)?
Hallo,
kurze und knappe Frage...
mein Nachbar hat sich ein gebrauchtes Motorrad gekauft vom Händler.
Der Vorbesitzer hat einen kurzen Kennzeichenhalter und LED Blinker verbaut.
Die Blinker haben eine E Nummer beim KZH finden wir keine. Er hat auch keine Papiere mitbekommen für KZH oder Blinker.
So gibt es für die Blinker Papierkram den man mitführen muss oder reichen da die E Nummern auf dem Glas?
Braucht man für den KZH überhaupt eine ABE?
3 Antworten
Der KZH darf nichts scharfkantiges haben und natürlich muss der Anbauwinkel vom Kennzeichen passen. ABE kann es keine geben weil ein KZH keine ABE braucht.
Zum Blinker: E-homologiert muss er sein und es muss auch der auf dem Glas angegebene Montageort passen. Wenn der Blinker nur für vorne zugelassen ist darf er hinten natürlich nicht montiert sein.
Blinker mit E Nummern ist alles klar! Kennzeichenhalter braucht keine ABE und eingetragen werden muss der auch nicht.
Beim KZH ist keine ABE vonnöten. Die E-Nummer auf den Blinkern reicht.