Yamaha MT-125: kurzer Kennzeichenhalter und Blinker??

2 Antworten

alles was mit dem Licht, Blinker zu tun hat braucht eine Genehmigung.

Für den Halter nicht. Abstände der Blinker zur Fahrzeugmitte bzw. zum Schlusslicht müssen stimmen. Eine Kennzeichenbeleuchtung und ein Rückstrahler müssen vorhanden sein. Das Kennzeichen muss den entsprechenden Winkel haben. Zahlen zu Winkel und Abstände habe ich absichtlich nicht genannt damit du auch was zu tun hast. Durch lesen lernt man.