Muss ich meinen neuen Kennzeichenhalter beim Motorrad eintragen lassen?

1 Antwort

Nein, Kennzeichenhalter sind eintragungsfrei. Du musst nur bestimmte Maße einhalten:

http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm

- Höhe Kennzeichen: (bei belastetem Fahrzeug).
- Unterkante vom Kennzeichen min. 200 mm über Fahrbahn.
- Oberkante vom Kennzeichen max. 1500 mm über Fahrbahn.
- Sichtbarkeit: (Winkel, aus dem das Kennzeichen voll sichtbar sein muss).
- 30° nach oben.
- 5° nach unten.
- 30° seitlich.
- Neigung des Kennzeichens:
- Oberkante max. 30° nach vorne
- Unterkante max. 15° nach vorne
- Kennzeichen muss beleuchtet sein.
- Keine Eintragungspflicht