Muss ich meinen neuen Kennzeichenhalter beim Motorrad eintragen lassen?
Hallo zusammen,
ich hab an meine KTM RC 125 einen kürzeren Kennzeichenhalter drangebaut. Muss ich den eintragen lassen oder nicht?
Danke für hilfreiche Antworten :)
1 Antwort
Nein, Kennzeichenhalter sind eintragungsfrei. Du musst nur bestimmte Maße einhalten:
http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm
- Höhe Kennzeichen: (bei belastetem Fahrzeug).
- Unterkante vom Kennzeichen min. 200 mm über Fahrbahn.
- Oberkante vom Kennzeichen max. 1500 mm über Fahrbahn.
- Sichtbarkeit: (Winkel, aus dem das Kennzeichen voll sichtbar sein muss).
- 30° nach oben.
- 5° nach unten.
- 30° seitlich.
- Neigung des Kennzeichens:
- Oberkante max. 30° nach vorne
- Unterkante max. 15° nach vorne
- Kennzeichen muss beleuchtet sein.
- Keine Eintragungspflicht