Kann man 500cm Motorräder drosseln das man es mit A1 führerschein fahren kann?

6 Antworten

Du weisst schon, was Hubraum ist?

125 ccm heißt, der Kolben fährt in einer kleinen Dose von 1/8 Liter Inhalt auf und ab. Wenn die Dose bin 4xso groß ist, wie willst du sie kleiner machen? Entweder eine kleine Dose reinhauen, den Zwischenraum mit Beton ausgießen und einen kleineren Kolben verwenden- eher nicht möglich.

Oder die Dose so lassen, aber den Weg des Kolbens durch eine andere Kurbelwelle verkürzen- klingt das besser? Wohl kaum.

Also 125 kaufen, 2 Jahre fahren und dann verkaufen und eine größere Maschine anschaffen. Die wiederum kann gedrosselt werden, weil der Hubraum nicht beschränkt ist.

GOT46 
Fragesteller
 07.06.2021, 09:47

Tatsache ich weiß was Hubraum ist Sherlock. Und mit so unnützen Kommentaren ist man niemanden eine hilfe sondern einfach nur nervig

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holgerholger  07.06.2021, 16:31
@GOT46

Wenn du weisst, was Hubraum ist, wieso fragst du dann, ob man ihn drosseln kann? Ich habe beschrieben, wie man ihn verändern kann. Der Motor läuft dann nicht mehr, aber der Hubraum passt.

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Ja, das ist möglich, du brauchst ein Motorrad mit Dieselmotor und es musst es per Einzelabnahme soweit drosseln, dass es unter Klasse AM fällt, diese ist in A1 enthalten.

Im Gegensatz zu Klasse A1 schreibt die FeV in §6 bei Klasse AM keine bestimmten Fahrzeugdaten mehr vor, sondern verweist auf die Definition der L1e-B-Fahrzeuge in EU-Richtlinie 168/2013:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse AM:
– leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

L1e-B ist dort wiederum eine Unterklasse von L1e. Die Hubraumgrenze von L1e gilt nur für Fahrzeuge mit Benzinmotoren ("PI-Verbrennungsmotor"). Dieselmotoren ("CI-Verbrennungsmotor") sind stattdessen nur geschwindigkeits- und leistungsbegrenzt:

L1e - Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug

(4) zwei Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und
(5) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Verbrennungsmotor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und
(6) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und
(7) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 4 000 W und
(8) Gesamtmasse = technisch zulässige Masse nach Angabe des Herstellers und

L1e-B - Zweirädriges Kleinkraftrad

(9) Ein sonstiges Fahrzeug der Klasse L1e, das anhand der Kriterien 9 bis 12 nicht als L1e-A-Fahrzeug eingestuft werden kann.

Drosselst du ein 500ccm-Dieselmotorrad soweit, dass es nur 4 kW hat und nicht schneller als 45 km/h fährt, erfüllt es alle oben genannten Anforderungen.

Alternativ kannst du auch ein Fahrzeug fahren, dass unter die Ausnahmeregelung von §76 Nr 8 FeV fällt, dafür wäre ebenfalls lediglich Klasse AM erforderlich, obwohl es keine Hubraumgrenze gibt:

Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Absatz 1 behandelt
a) Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm 3, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung ihres Motors 0,7 kW (1 PS) nicht überschreitet,
b) Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind und das Gewicht des betriebsfähigen Fahrzeugs mit dem Hilfsmotor, jedoch ohne Werkzeug und ohne den Inhalt des Kraftstoffbehälters – bei Fahrzeugen, die für die Beförderung von Lasten eingerichtet sind, auch ohne Gepäckträger – 33 kg nicht übersteigt; diese Gewichtsgrenze gilt nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern.
holgerholger  06.06.2021, 11:13

Super Idee, scheitert evtl. daran, daß es keinerlei Dieselmotorräder gibt. Abgesehen von Einzelstücken.

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migebuff  06.06.2021, 15:40
@holgerholger

Es gibt ein paar Kleinserien, aber wer so ein exotisches Vorhaben hat, dem kommt es auch nicht darauf an, ob er Sammlerpreise für Einzelstücke zahlt.

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Nein, das kann man nicjht. Mit einem A1 darfst Du auch nur 125ccm fahren.

Zitat aus https://www.bussgeld-info.de/fuehrerscheinklassen/a1-fuehrerschein/:

"Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse A1:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt."
Kann man 500cm Motorräder drosseln das man es mit A1 führerschein fahren kann?

Nein, kann man nicht. Die Regelungen bezüglich Leichtkrafträder sind da eindeutig: Maximal 125 cm³ Hubraum. 500 cm³ ist also um den Faktor 4 zu hoch.

Nein, da man nur die Leistung aber nicht den Hubraum drosseln kann.