A2 Führerschein 2017 - Motorrad mit 72kW(98PS) auf 48 PS drosseln?

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Hallo,

drosseln können und auch dürfen, kann man weiterhin jedes Motorrad - man darf es dann nur nicht mehr mit der Klasse A2 fahren.

Es geht hier in erster Linie um die Fahrerlaubnis und nicht um das Fahrzeug an sich.

Es ist dabei immer die Original-Leistung des Motorrads ab Werk maßgeblich und die darf nicht mehr als 70 kW / 96 PS betragen.

Und da gibt es auch keine Toleranz, denn irgendwo muss halt einfach die Grenze sein.

Auch spielt es keine Rolle, wann das Motorrad gedrosselt oder wann es gekauft wurde und es geht auch nicht es auf unter 70 kW zu drosseln und dann noch einmal auf 35 kW zu drosseln.

Das nur für den Fall, dass du auf eine weitere nicht mögliche Idee spekulierst ;-)

Viele Grüße

Michael

deruservonneben  27.10.2019, 10:41

im letzten Punkt muss ich dir teilweise widersprechen. Es gibt doch von Kawasaki die Z900 A2 Variante, wo die originale auf 96 ps gedrosselt wurde und die dann widerum auf 48 PS. Wieso ist das dann legal? Weil es von Hersteller als neues Bike verkauft wird?

lg Jakob

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Kannste natürlich machen... riskiert halt deinen Führerschein, fährst ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz :/

Könntest sie dann direkt ungedrosselt fahren.. ist genau so illegal.

Ich denke mal aber, dass dir hier jeder (inklusive Mir) dir von allem über der legalen Grenze abraten wird.

19Michael69  13.02.2018, 11:59

Er fährt dann ohne Fahrerlaubnis und könnte das Motorrad dann wirklich direkt ungedrosselt fahren - er riskiert deshalb aber nicht unbedingt seine vorhandene Fahrerlaubnis.

Für das, was dann auf ihn zukommt, könnte es je nach Richter schon eine Rolle spielen, ob "gedrosselt und dennoch nicht erlaubt" oder "komplett ungedrosselt".

Wenn die Drosselung eingetragen und das Motorrad haftpflichtversichert ist, fährt er weder ohne Betriebserlaubnis noch ohne Versicherungsschutz.

Die Versicherung kann ihn bei einem Unfall aber in Regress nehmen - dieser ist in der Regel auf 5.000 Euro begrenzt.

Gruß Michael

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Das Motorrad kannst Du selbstverständlich auf 48 PS drosseln lassen, darfst es mit einer FE der Klasse A2, die 2017 erworben wurde aber nicht führen.

Tust Du es doch, ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis, das ist ein Straftatbestand, siehe §22 StVG

Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen.

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen.  

nein die Regelung ist ganz klar egal ob 2 oder 2000 kw drüber das ist irrelevant.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister