Motorrad über 95PS auf 48PS Drosseln?

6 Antworten

Klasse A2 erlaubt das Führen von Motorrädern bis 35 kW (48 PS) Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die NICHT von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW (95 PS) Motorleistung abgeleitet sind.

Gedrosselte Maschinen mit einer höheren Ursprungsleistung waren bis 2016 in der Klasse A2 enthalten, dürfen aber im Rahmen der Besitzstandwahrung nur gefahren werden, wenn die Fahrerlaubnis zu diesem Zeitpunkt erworben wurde.

Wenn die "Rennleitung" dich auf einer solchen Maschine kontrolliert, musst Du mit einer Strafanzeige wegen Verstoß gegen §21 StVG "Fahren ohne Fahrerlaubnis" rechnen.

Die Regel ist doch klar. Die Maschine darf eben offen „nur“ 70kW haben und nicht mehr. Der Bestandsschutz gilt in diesem Fall nicht.

Also ja das gibt ein Problem. Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Nicht das alter des Motorrads ist entscheident sondern der Zeitpunkt wann der A2 Schein gemacht wurde.

Die Frist war glaub Oktober 2018 wer den A2 davor gemacht hat darf in Deutschland (nicht Ausland!) ein Mopped fahren das Offen mehr hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister

Darfst du nicht fahren, wenn du deinen A2 nach Dezember 2016 gemacht hast. Ende, da gibt es auch keinerlei Schlupflöcher.

Ja.... da es im offenen Zustand zu viel Leistung hat, Punkt.