Motorrad mit 98PS auf 48PS drosseln und Eintragen lassen?
Moin,
ich bin zur Zeit dabei meinen A2 Schein zu machen und schaue mit Motorräder an.
Besonders interessiert bin ich in die Honda VFR 750 (RC36). Die hat normalerweise 98PS. Es gab anscheinend Modelle auch mit 72/74PS aber zu denen konnte ich nichts auf Wikipedia fiinden. Ein paar Verkäufer auf eBay Kleinanzeigen gibt es, die angeben dass das Motorrad 72PS hat. Die sind aber eher selten.
Würde der TÜV da die Drosselung noch eintragen obwohl sie die 95PS überschreitet? (falls ich das Modell nicht mit 72PS finde und zu dem 98PS greifen will)
Drosselungsatz für dieses Motorrad gibt es sogar mit ABE.
4 Antworten
Was dir der TÜV einträgt, ist völlig belanglos, da er nicht entscheidet, was du fahren darfst, sondern die Fahrerlaubnisverordnung.
Das Modell gab es mit 72 und 74 kW, somit kannst du davon ausgehen, dass die 72 und 74 "PS" Falschangaben des Verkäufers sind.
Hab zusätzlich noch den Support von biketown24.de der die Drosselung verkauft. Die 95PS gelten nur für die die den Führerschein nach 2016 gemacht haben. Also wer seinen Führerschein davor hatte, kann die Drosselung ohne Probleme eintragen lassen.
Mit A2 darfst du nur Bikes drosseln, die max. 70kW bzw. 95PS fahren. Heißt das erübrigt sich.
Dazu denke ich, dass es bei den 72PS ein Tippfehler ist und kW sein sollte.
Okay, werde ich wohl zwei weitere Jahre warten müssen um diese Maschine zu fahren.
ob dafür ein Drosselsatz zur verfügung steht oder nciht- spielt keine rolle- es gildet das was im Fahrzeugschein steht- sind dort über 95 PS angegeben- darfst du sie trotz Drosselung nciht mit dem A2 fahren. ( = fahren ohne gültige Fahrerlaubnis)
Fakt ist, egal ob die Drosselung technisch möglich ist, du darfst die Maschine nicht fahren!