Mieten

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Mieterhöhung?

Hallo, unser Mehrfamilienhaus ist Baujahr 1972 ... wir hatten einen Vermieter Wechsel und vorher seit Jahren keine Mieterhöhung mehr bekommen .... laut Mietspiegel 2023 NRW - Köln ge hört unser Haus gemäss Baujahr 1972 in die Gruppe 2 = Wohnungen in Gebäuden die von 1961 bis 1975 bezugsfertig wurden --- Nach Rückfrage behauptet Vermieter, dass die Eingruppierung in Gruppe 3 (bezugsfertig von 1976 bis 1989) deshalb erfolgte, weil meine Wohnung zwar laut Schlußabnahme 1974 fertig gestellt wurde, jedoch durch umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen ( gem. Punkt 5 im Anhang des Mietspiegels) in die nächst höhere Gruppe gelangt ist. FRAGE: kann man wirklich das Baujahr von 1972 auf 1976 ändern ??? UND somit auch die Gruppe ???? -- im Energie-Ausweis steht Baujahr 1972 -- kann ich mich nach der Berechnung der Grundsteuer für unser MFH erkundigen, weil ja hierbei u.a. das Baujahr und das Grundbuch zugrunde gelegt wird ??? ( nur Privatwohnungen vermietet) Vielen Dank ...

Sozialwohnung ohne WBS?

Hallo, ich wohne seit 2 Monaten in einer Sozialwohnung und habe immer noch keinen WBS. Ich habe den WBS mit meiner Freundin zusammen Anfang März beantragt (wir wohnen in Hamburg). Danach haben wir uns schon auf die Suche nach Sozialwohnungen gemacht und haben uns auch Ende Mai auf eine beworben. Der Einzugstermin war Mitte Mai, bis dahin hätte der WBS auch eigentlich da sein sollen. Bei einem Freund hat es nämlich auch ca. 2 Monate gedauert, und wir erfüllen auch alle Kriterien für einen WBS. Zwischendurch haben wir auch einen Brief bekommen wegen einem Dokument, das noch ausgefüllt werden muss, welches wir auch per Email an das zuständige Amt geschickt haben. Auf dem Brief stand auch, dass, wenn wir in 14 Tagen nicht antworten, die Bearbeitung der WBS-Anfrage abgebrochen wird. (Daran kann es aber eigentlich nicht liegen, wir haben nämlich eine Empfangsbestätigung für die Mail erhalten) Auf jeden Fall wurde im ganzen Bewerbungsprozess nie nach unserem WBS gefragt, und wir wurden letztendlich auch für die Wohnung angenommen und haben den Vertrag unterschrieben. Nun wohnen wir schon seit 2 Monaten hier, und der WBS ist bei keiner unserer alten Adressen (wir sind beide von unseren Eltern ausgezogen) angekommen. Nun zu meiner Frage: Sollten wir beim Amt nachfragen, wie der Stand des WBS-Antrags ist? Ich denke aber nicht, da ja sonst evtl. auffallen würde, dass wir ohne einen gültigen WBS eine Sozialwohnung bezogen haben (würden wir uns dadurch strafbar machen?) Oder wäre es besser, das Thema einfach weiterhin totzuschweigen, da der WBS ja ohnehin nur ein halbes Jahr lang gültig wäre, und uns ja ab jetzt eigentlich niemand mehr nach einem gültigen WBS fragen würde? Was denkt ihr über das Thema? Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Hausmeister Betriebskosten?

Hallo, Wir Wohnen in einem 8 Fam. Haus mit 300 m2 Garten, der jedem zur Verfügung steht aber von keinem genutzt wird. Wir hatten jetzt Vermieterwechsel, der neue hat jetzt einen Mieter zum Hausmeister ernannt. Der soll jetzt Hecke schneiden, Rasenmähen, Gießen u. bewässern, Unkraut am Zaun entlang, außerhalb des Grundstücks entfernen, Eingangsbereich, Tiefgarage (ohne vermietete Stellplätze), u. Gehweg kehren, Winterdienst, Schneeräumen, streuen. Geräte und Materialien bekommt er vom Vermieter. Für seine Tätigkeit stellt er eine Rechnung über 500,-€ + Mwst,. Jetzt wollen wir anderen 7 Parteien natürlich wissen was davon wir bezahlen müssen? Denn das sind ja im Jahr 6000,-€. Und die Arbeiten die er ausführt sind ja soweit ich das verstanden habe, alle umlagefähig. Vielen Dank schonmal

Kautionsrückzahlung?

Hallo Leute, wir haben ein kleines Problem und wissen nicht was wir machen sollten. Unsere Wohnung wurde vor einigen Jahren von einer Wohnungsbaugesellschaft an Privatpersonen verkauft. Wir möchten nach ca. zehn Jahren umziehen und fordern unsere Kaution zurück. Der Vermieter meint, wir sollen die Kaution von der Baugesellschaft zurückfordern, da ihm das Geld nie übergegeben wurde. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Was sollten wir tun? Danke im Voraus !

Darf man einen Mietvertrag vorzeitig kündigen wenn man sich um einen Nachmieter kümmert?

Ich habe vor 2 Monaten meine Wohnung bekommen. Es ist dort aber immer so laut... es wird rum geschrieben und dort wohnen nur assis. Konnte ich nicht wissen... Abgesehen davon ist die Wohnung komplett kaputt, es gibt keine Türklinken, der Boden und die Wände haben Löcher die Lampen und Steckdosen springen einem entgegen usw... ich weiß, ich bin selber schuld Weil ich unterschrieben habe aber ich MUSSTE sie so oder so nehmen da ich sonst auf der Straße gelandet wäre.. jetzt habe ich kurzfristig ein Angebot für eine WG bekommen. Mein Vermieter sagt aber dass ich nicht ausziehen darf obwohl ich mich selber um einen Nachmieter kümmern würde. Ich habe schon ein paar Leute die dort einziehen wollen. Wie sieht es da rechtlich aus? Und fals es wirklich nicht geht. Darf man wenigstens Strom und Gas abmelden? Ich werde auf jeden fall schon meine sachen weg bringen und die wohnung nicht mehr betreten... wäre blöd da dann noch jeden monat 100€ extra zu zahlen...

Mietvertrag Klauseln?

Hallo Ihr Lieben. Ich bräuchte mal Eure Meinung. Ich habe vor mit meinem Sohn eine Wohnung zu beziehen, jedoch trübt der Mietvertrag meine Freude. Zum einen, was haltet Ihr vom Verzicht der Kündigung beider Parteien auf 2 Jahre datiert? Ich weiß doch nicht, was in einem oder gar zwei Jahren ist und zum anderen was haltet ihr von folgenden Posten, die laut telefonischer Rücksprache vom Hausmeister übernommen werden. Warum werden sie dann dennoch im Mietvertrag festgehalten? Vertrag ist Vertrag, wenn es hart auf hart kommt. Ich meine, wir leben im Jahr 2024 und es dürfte ja das geringste Problem sein, solche Passagen aus dem Mietvertrag zu streichen bzw. zu entfernen (Word oder ähnliche Datei). Es geht um folgende Paragraphen: § 22 Gartenpflege, Eigenleistung des Mieters 1. Der Mieter ist - ggfs. anteilig mit den anderen Mietern - zur regelmäßigen Gartenpflege verpflichtet, es sei denn, der Vermieter führt diese selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte durch. Zur ordnungsgemäßen Gartenpflege gehören insbesondere: Rasenmähen, Bewässern, Beete und Wege von Unkraut freihalten, Hecken schneiden (mindestens einmal jährlich), Laubbeseitigung sowie Reinigung der Lichtschächte. 2. Wird die Gartenpflege im Anwesen von den Mietern gemeinsam durchgeführt, hat sich der Mieter daran zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt im regelmäßigen Wechsel entsprechend der im Anwesen üblichen Handhabung. Bei Streitigkeiten unterd en Beteiligten entscheidet der Vermieter nach billigem Ermessen über den Wechsel, aber auch über die Art der auszuührenden Arbeiten 3. Der Mieter ist in dem Umfang, in dem er zur alleinigen Gartennutzung berechtigt ist, zur ordnungsgemäßen Pflege verpflichtet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die hierfür benotigten Gerate zur Verfügung zu stellen. @§ 24 Haus- und Gehwegreinigung, Winterdienst, Abfallbeseitigung, Ersatzvornahme bei Nichterfüllung Sofern nicht vom Vermieter oder durch dessen Beauftragte durchgeführt, gilt Folgendes: 1. Die Reinigung von Gehweg, Abfallbehälter, Hof, Keller, Waschküche und Speicher und der hierzu führenden Treppen und Zugänge, der Vorlachen zwischen Bürgersteig und Haustüre sowie der Hauseinfahrt ist vom Mieter durchzuführen. Diese Pflicht wechselt wöchentlich unter den Hausparteien Die Beförderung von Abfall und dergleichen obliegt den Hausparteien entsprechend der Gemeindesatzung und untereinander im Wechsel,der sich nach den Leerungsterminen regelt. Falls die Hausparteien sich nicht über die Reihenfolge einigen setzt sie der Vermieter fest. Der Umfang der Gehwegreinigung ergibt sich aus der jeweils geltenden Gemeindesatzung. Die EG-Hauspartei hat den Hausflur bis zur Kellertür einmal wöchentlich, im Bedarfsfall öfter, gründlich zu reinigen. Haus-, Hof- und Kellertüre sind monatlich einmal zu reinigen. Der Mieter hat die zu seinem Geschoss führende Treppe (mit Absatz) einmal wöchentlich gründlich zu reinigen, im Bedarfsfall öfter, das Gangfenster monatlich. Befinden sich mehrere Wohnungen auf einem Geschoss, so wechseln die vorstehen-den Verpflichtungen wöchentlich, in den Fällen monatlicher Reinigung wechseln diese Verpflichtungen monatlich. Der Mieter hat in jedem Fall alle von ihm verursachten Verschmutzungen im Anwesen, auf dem Gehweg und auf der Straße unverzüglich zu beseitigen. 2. Der Mieter hat im wöchentlichen Wechsel den Schnee vom Gehweg und vom Hof zu entfernen und bei Glatteis zu streuen. Der Vermieter stellt das erforderliche Gerät, der Mieter das Streumaterial. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der örtlichen Straßenreinigungsordnung. 3. Kommt der Mieter trotz Abmahnung seinen obigen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach, hat der Vermieter das Recht die entsprechenden Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen. Was haltet ihr davon? Angeblich macht alles der Hausmeister aber warum wird dieser Passus dann nicht gestrichen? Ich habe noch nichts unterschrieben und hoffe auf Rat. Lieben Dank im Voraus. Wohnung im Mehrfamilienhaus/Platte wie zu DDR Zeiten üblich

Wiese pachten/mieten/kaufen?

Hallo zusammen. Ich überlege, ob ich für meine Tierhaltung eine kleine Wiese pachten/mieten/kaufen. { Vielleicht kann mir noch jemand dazu, denn Unterschied zwischen pachten und Mieten erklären. Ich Blick da nicht ganz durch :) } Ich möchte keine super riesige Fläche, es langen vollkommen 200-300qm. Ich möchte Kleintiere wie Kaninchen halten, also keine Pferde oder so. (Ja, gegen Absprache natürlich) Wo wird man da im Internet fündig? Ich stoße nur auf große Wiesen und nichts kleineres wie ich es mir vorstelle. Wie sind in Schleswig-Holstein so die Preise pro Quadratmeter? Danke im Voraus! 😊

Elektrik in Wohnung muss neu verlegt werden. Wer trägt Kosten für Umzug?

Guten Tag, ich lebe als Mieter in einer Wohnung und im Nachhinein hat sich rausgestellt dass die komplette Elektrik neu verlegt werden muss. Hier kommt zu wenig Strom an was zu Problemen führt. Die elektriker arbeiten nur wenn meine ganzen Möbel aus der Wohnung sind , das heisst ich muss zumindest vorübergehend ausziehen. Hab ich das Recht dass der Vermietet für den Aus bzw Umzug bezahlt bzw die Wohngesellschaft die Schuld ist?

Darf der Vermieter meine Mietkautionsvertrag kündigen?

Hallo, ich habe leider mit meinen Kollegen in der Wohnung Marihuana geraucht, obwohl es verboten ist. Der Vermieter hat jetzt gesagt, dass er den Mietkautionsvertrag kündigen möchte. Und wir bis zum 15.07.24 2 thausend Euro zahlen müssen. Ist sowas erlaubt? Ich muss sagen, dass die Wohnung viele Schäden auch hat. Wie zB. dass der Rolladen nicht zu geht, die Toilette manchmal einfach so läuft und man 2 mal drauf drücken muss um es zu beheben und auch das Wasser in der Dusche nicht schnell genug abläuft. Ich bedanke mich im Voraus auf eure Antworten