Mieten

376 Mitglieder, 4.227 Beiträge

Mitbewohnerwechsel mit Wohnberechtigungsschein möglich?

Hallo, ich habe im Jahre 2021 eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein zusammen mit meinem Bruder bezogen (70qm), nun heute, 3 Jahre später möchte mein Bruder gerne ausziehen. Alleine darf ich in der Wohnung nicht bleiben, das ist mir bewusst. Demnach hatte ich die Idee, meine Freundin als „Austausch“ für meinen Bruder in der Wohnung aufzunehmen. Meine Freundin muss sich aber zwingend ummelden da Sie sonst „OfW“ geführt werden würde. Dies betrifft ja nicht den Mietvertrag Ansich, dieser wird auch nicht beabsichtigt zu ändern (ich bin alleiniger Mieter, mit DAMALS gültigen WBS, zu dortigem Zeitpunkt befand ich mich in der Ausbildung und habe diesen erhalten, für heutige Verhältnisse würde ich aber zu viel verdienen, um erneut einen zu erlangen) Da der WBS aber allerdings solange Gültigkeit behält, wie das Mietverhältnis besteht, dürfte es doch Ansich kein Problem darstellen wenn der Vermieter meiner Freundin eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen würde, damit Sie sich ummelden kann (Sie ist Azubine im ersten Lehrjahr) - oder muss ich hier eine erneute Prüfung auf WBS Anspruch fürchten, wobei das Mietverhältnis hiervon unberührt bleibt? -> Kurzgesagt, besteht die Möglichkeit wenn mein Bruder auszieht und meine Freundin sich anstelle dessen beim Einwohnermeldeamt registriert, dass ich aus der Wohnung geworfen werde, da ich zum heutigen Zeitpunkt keinen Anspruch mehr auf WBS hätte? für irgendwelche Tipps oder Infos wäre ich relativ dankbar

Wohnung vom Vermieter nicht wie vereinbart übergeben?

Guten Abend, Letzte Woche bin ich in eine Wohnung gezogen bzw habe diese nach der Schlüsselübergabe gesehen. Im Mietvertrag wurde schriftlich festgelegt, dass ich ein hänge WC mit Unterputzspühlung bekommen werde. Es hieß auch, das Badezimmer wird modernisiert. Leider ist dies nicht der Fall , ich habe ein Stand WC mit dem Spülkasten dahinter bekommen. Ich habe dies direkt am Mittwoch angemerkt, nur leider bis jetzt noch keine Rückmeldung von meinem Vermieter bekommen. Der Mann am Empfang letzte Woche meinte einfach nur, das Problem wurde aufgenommen und es kann sein, dass ich eine andere Wohnung bekomme. Ich habe auch noch mal eine E-Mail hingeschrieben, um einfach eine schriftliche Bestätigung zu haben, dass mein Problem angekommen ist. Da ich die Wohnung nicht nehme, falls das Problem nicht behoben werden kann, müsste ich morgen die Wohnung wieder kündigen, da ich sonst für zwei Monate Miete zahle, obwohl ich ja überhaupt nicht in der Wohnung wohne. Zum Glück habe ich keine mindestmietdauer. Hat damit schon mal jemand Erfahrung gemacht oder kann mir sagen, was jetzt die beste Lösung wäre?

Wohnung, Aussenanlage?

Hallo Ich hatte mit meinem Mieter mündlich vereinbart, dass er den Garten den er benutzt etwas pflegen sollte. Nun ist die Hecke am Garten bis über dem Gehsteig gewachsen, man kann gar nicht mehr auf diesen Gehsteig laufen. Der Mieter ist nun ausgezogen. Er hat mir die Situation mit der Hecke nicht mitgeteilt. Kann ich nun die Hecke schneiden lassen und dies von der Mietkaution in Abzug bringen ? Eigentlich können die Kosten für Aussenanlagen auf die Mietkosten umgelegt werden. Ich hatte dem Mieter mitgeteilt, dass wenn er 2mal im Jahr diese Hecke schneidet, ich keine Kosten umlegen werde. Dies wurde jedoch nicht eingehalten.

Wie wichtig ist die Umgebung einer Wohnung?

Hallo zusammen, ich habe eine Zusage für eine Wohnung bekommen, die eigentlich perfekt erscheint: Sie passt in mein Budget, ist super schön, hat einen Balkon und wurde 2024 saniert. Das Bad ist sehr modern und gefällt mir richtig gut. Aber ich habe Bedenken wegen der Umgebung: Das Haus sieht von außen nicht besonders einladend aus und die Umgebung wirkt eher unordentlich mit vielen Kiosken und kleinen Läden. Da ich schon seit über einem Jahr suche und mein Budget begrenzt ist (Ausbildung), frage ich mich, ob ich hier vielleicht Abstriche machen sollte. Ich habe Angst, dass ich mich in der Umgebung unwohl fühlen könnte, obwohl die Wohnung an sich wirklich toll ist und auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gut ist. Außer der Umgebung habe ich nichts zu bemängeln. Habe ich zu hohe Ansprüche? Die Wohnung ist in Mittelmeiderich (Duisburg), Nähe Bahnhof. Was meint ihr dazu?

Ist dieser Text gut, um einen Vermieter anzuschreiben?

Sehr geehrte ......., mein Name ist ... und ich interessiere mich sehr für die hier inserierte 2 Zimmer-Wohnung in der [Straße] [Hausnummer] in .... Ich bin 20 Jahre alt, Nichtraucher und arbeite seit 2 Jahren als .... im ..... Derzeit wohne ich in .... bei meinen Eltern. Das Elternhaus möchte ich verlassen und nach ..... ziehen, um gerne näher an meiner Arbeitsstelle zu wohnen. Die Lage der Wohnung ist daher für mich perfekt. Auch gefällt mir die Aufteilung der Zimmer und die Einbauküche. Ich bin daher sehr an einem langfristigen Mietverhältnis interessiert. Ich könnte frühestens am 01.11.2024 die Wohnung beziehen. Eine Kopie meines Arbeitsvertrages, eine aktuelle SCHUFA-Auskunft und meine Selbstauskunft lege ich Ihnen gerne auf Wunsch vor. Sollte es weitere Unterlagen geben, die Sie sehen möchten, lassen Sie mich dies bitte wissen. Ich würde mich sehr freuen, die von Ihnen hier angebotene Wohnung besichtigen zu dürfen. Dies wäre auch kurzfristig für mich möglich. Sie erreichen mich telefonisch unter der Nummer ...... Mit freundlichen Grüßen ...... Kann ich das so einen Vermieter per E-mail schicken oder ist der Text zu lang? habt ihr paar Verbesserungsvorschläge?

Wir suchen eine Mietwohnung und bei der ersten Suche lässt sich Vermieter nicht auf einen Einzug frühestens in 3 Monaten ein!? Ist das nicht unrealistisch?

In meiner jetzigen Wohnung habe ich drei Monate Kündigungsfrist. Für mich ist es logisch, dass ich Meine Wohnung nicht kündige bevor wir etwas Neues gefunden haben, ich frühestens in die neue Wohnung einziehe in drei Monaten, weil ich eher hier nicht rauskomme. Bei der ersten Besichtigung einer Neubauwohnung mit einem Makler sagte dieser uns, dass sich der Vermieter nicht erst auf einen Einzug ab Dezember oder Januar einlassen würde, sondern ab 1.11. Eigentlich ginge für ihn schon ab 1.10. 🤷🏻‍♂️. Sorry, aber wie realitätsfremd ist denn das? Ich zahle doch nicht bis zu zwei oder drei Monatsmieten doppelt plus der Kaution für die neue Bude, die auch nochmal bis zu zwei Monatsmieten enthält. Bin ich da zu leichtsinnig? Sind andere Mieter da gerne bereit zu? Wenn man einen Monat doppelt zahlt, ist das vielleicht noch verkraftbar aber mehr? Finde ich schon unverschämt einem da nicht entgegenzukommen, jeder Vermieter wird doch wissen, dass es auch für den Mieter bis zu 3 Monaten Kündigungsfrist in der alten Wohnung gibt. Oder geht man als Vermieter davon aus, dass man seine jetzige Wohnung einfach schon gekündigt hat und auf gut Glück hofft, innerhalb der 12 Wochen dann etwas zu finden?! Sorry, aber wer macht denn das?

Mieter möchte nach Eigenkündigung zwei Monate länger in der Wohnung bleiben?

Guten Abend, Mein Mieter hat im Juli seine Wohnung fristgerecht zum 31.10.2024 gekündigt. Da ich nach seinem Auszug die Wohnung komplett sanieren wollte, habe ich mich bislang nicht um Nachmieter bemüht. Allerdings schon Voranfragen bei Handwerkern gestartet. Nun rief mich gestern mein Mieter an und fragte ob zwei Monate länger, also bis zum 31.12.2024 in der Wohnung bleiben könnte, da es Probleme bei der Renovierung seiner geerbten Wohnung gibt. Wie kann ich mich absichern, das er nicht doch am 31.10.2024 auszieht und ich dann ohne Handwerker dastehe. Mfg Mowo

Muss man für WBS mit Sonderbedarf für Dachgeschoss Wohnungen im Antrag erwähnen?

Hallo ! Ich will einen WBS Antrag mit Sonderbedarf wegen meiner Behinderung stellen. Ich habe 60 GdB und benötige mehrraum wegen meiner Bewegungseinschränkungen .Dafür einen Raum für die Arbeit von Zuhause also 2 Zimmer Wohnung. Dazu möchte ich im Dachgeschosss wohnen . Ich kann krankheitsbedingt keine Störung von obendach ertragen. Muss ich im Antrag erwähnen ,dass ich im Dachgeschoss wohnen möchte oder spielt keine Rolle ? Ich bin in Berlin . Danke