Wir haben etwa 3 Millionen arbeitsfähige Bürgergeldempgänger. Gleichzeitig importieren wir Busfahrer aus Indien nach Deutschland. Wie passt das zusammen?
4 Stimmen
2 Antworten
Weil nicht jeder Bürgergeldempfänger eine Person ist, die daheim rumsitzt. Das Bunsesministerium für Arbeit und Soziales führt hierzu aus:
Die Gruppe der Bürgergeldbeziehenden ist vielfältig. Sie umfasst nicht nur die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, sondern auch die nicht erwerbsfähigen Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaften, z.B. Kinder oder erkrankte oder erwerbsgeminderte Angehörige. Zum Stichtag 1. August 2023 erhielten rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, rund 1,5 Millionen von ihnen waren nicht erwerbsfähige Kinder unter 15 Jahren. Von den verbleibenden rund 4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind rund 20 Prozent erwerbstätig. Rund 40 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten war für den Arbeitsmarkt verfügbar. Die übrigen rund 40 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten standen dem Arbeitsmarkt nicht oder nur bedingt zur Verfügung, weil sie sich z.B. in Ausbildung bzw. Studium befanden, Kinder erzogen, Angehörige pflegten oder kurzfristig arbeitsunfähig waren.
Für die Ausbildung zum Busfahrer muss weiterhin eine gesundheitliche Eignung vorhanden sein. Diese haben nicht alle der verbliebenen. Auch müssen sich die Kosten für den Führerschein und den Personenbeförderungsschein lohnen. Also ist es wirtschaftlich nicht sinvoll, kurz vor der Rente stehende Personen auszubilden. Gewisse Vorstrafen schließen die Erteilung des Personenbeförderungsscheines aus. Dies schränkt die Auswahl noch weiter ein. Steht jemand nur Teilzeit zur Verfügung (z.B. Alleinerziehende) ist die Ausbildung ebenfalls nicht sinnvoll, da so ein Vollzeitäquivalent die doppelten Ausbildungskosten verursacht.
So ist die Auswahl stark eingeschränkt.
Liegt vielleicht daran,
dass diese 3 Millionen keine Busfahrer sind und auch keine sein wollen oder können.