Wie findet Ihr das Gerichtsurteil?
Die städtische Angestellte Simone Baum besuchte das Treffen zur »Remigration« in Potsdam und wurde dafür von der Stadt Köln fristlos gekündigt. Zu Unrecht, wie ein Gericht jetzt festgestellt hat.
Allein die Teilnahme an dem Potsdamer Treffen über »Remigration« rechtfertigt nach einem Gerichtsurteil noch keine außerordentliche Kündigung. Die von der Stadt Köln ausgesprochene Kündigung gegen Simone Baum, eine der Teilnehmerinnen des Treffens, sei unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Köln.
11 Stimmen
5 Antworten
Natürlich sollte die Teilnahme an einem Treffen keine weiteren Konsequenzen haben.
Auch ich besuche Treffen und Informationsveranstaltungen verschiedener Gruppen.
Sich breit und persönlich zu informieren und sich ein eigenes Bild zu machen, muss doch gestattet sein.
Städtische Angestellte haben mitunter die geballte Ladung "unintegrierbarer Migranten" zu verkraften!
Da ist es mehr als verständlich, wenn sie mal auf ein solches Treffen gehen!
- Diese blöden Verwaltungshengste, die über Brauns Kündigung entschieden haben, die haben mit diesen "Problemkunden" der Gemeinden doch nichts zu tun! - DENEN würde ich das wünschen: Ich würde die Kündiger dieser Frau dazu verurteilen, in "migrationsnahen" Stellen der Stadt Köln zu arbeiten - mal sehen, bis wann die selber ein "Remigrationsmeeting" einberufen werden!
Etwas anzuhören, kann keine sanktionsfähige Handlung sein. Das letzte Mal,dass das bloße Anhören einer Nachricht oder Meinung bestraft werden konnte war im Dritten Reich, als man für Empfang der BBC als Wehrkraftzersetzer hingerichtet wurde. Wer nur zuhört, stimmt einer Meinung nicht zu .
qui tacet consentire videtur („wer schweigt, scheint zuzustimmen“), gilt nicht im Rechtsstaat.
Zumal mittlerweile bekannt geworden ist, dass nahezu sämtliche Vorwürfe erstunken und erlogen waren.
Ich hätte nie gedacht, dass ich das mal sage...
Aber NostraPatrona hat Recht. Die Vorwürfe, die von der Stadt erhoben wurden, wurden durch das Gericht annulliert.
Die Stadt Potsdam hat keine Vorwürfe erhoben, Correctiv hat berichtet und der Bericht wurde bis aufdie angebliche Bemerkung von Vosgerau über türkische Wählerinnen vollumfänglich bestätigt.
Das Gericht hat den Vorwurf, dass Baum gegen ihre Loyalitätspflicht verstoßen hatte, abgewiesen.
warum soll jemand für seine Meinung oder sein Verhalten im Privaten bestraft werden ? Wenn unsere Politiker mit den Steuergeldern nur so um sich werfen ohne was befürchten zu müssen.
Falsch.