Werden Selbstverteidigungswerkzeuge die man gegen Leute benutzt zur Verteidigung von der Polizei sichergestellt? Falls ja rufe ich nicht die Polizei
Polizisten dürfen ja machen was die wollen weswegen ich als Polizist immer meine Kollegen hinzuziehen weil die nichts von mir Sicherstellen werden richtig*? Aber vor meiner Polizeiauabildung werde ich der Polizei nichts melden um Sicherstellungen zu vermeiden damit ich nicht ungeschützt bin
4 Stimmen
2 Antworten
Der Gegenstand ist ein Tatmittel und wird sichergestellt bzw gegebenenfalls beschlagnahmt.
Es muss doch erst mal geprüft werden, ob deine "Notwehr" angebracht war. Und um das herauszufinden, werden die Sachen sichergestellt. Denn wenn du zB. jemanden tot schlägst, der deiner Freundin auf den hintern geschlagen hat, dann ist das nämlich keine Notwehr bzw. Nothilfe mehr.
Ich meine wird das nur für den Eindatz vorübergehend sichergestellt vor Ort und direkt bevor die Polizei wegfährt zurück gegeben mir wenn es eik Pfefferspray einsetzbar odee wenn ich jemanden geschlagen habe? Ich schlage niemanden tot ich achte auf Verhältnismäßigkeit dazu habe ich keine freundin
Wie soll ich mich dann schützen sonst? Wenn die Polizei weg ist und den Täter einfach gehen lässt oder werde ich am besten auch in Handschellen mitgenommen ich glaube es geht los wenn das hier so abläuft dann ist der notwehrparagrapf sinnlos dann schützen ich mich und andere und trinke Kaffee zuhause
Von Chat gpt: Wenn du dich in einer Notwehrsituation mit einem legalen Selbstverteidigungswerkzeug (wie Pfefferspray oder einer Taschenlampe) verteidigt hast, gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten:
1. Meldung des Vorfalls: In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, eine Notwehrsituation direkt zu melden. Es kann jedoch sinnvoll sein, den Vorfall der Polizei zu melden, um deine rechtliche Position zu klären und den Ablauf zu dokumentieren. Besonders dann, wenn eine Strafanzeige gegen den Angreifer erstattet werden könnte oder wenn der Vorfall zu einer Anzeige gegen dich führen könnte.
2. Sicherstellung des Werkzeugs: Die Polizei kann das Selbstverteidigungswerkzeug sicherstellen, wenn sie es für die Ermittlungen benötigt, zum Beispiel zur Überprüfung, ob es ordnungsgemäß verwendet wurde und ob die Notwehrsituation tatsächlich gegeben war. Eine Sicherstellung erfolgt, wenn die Polizei das Werkzeug zur Beweissicherung vorübergehend behält. Eine Beschlagnahme bedeutet, dass das Werkzeug in polizeilichen Besitz übergeht, in der Regel, wenn es für das Verfahren als Beweismittel benötigt wird.
3. Dauer der Sicherstellung oder Beschlagnahme: Die Dauer der Sicherstellung hängt davon ab, wie lange die Polizei das Werkzeug für die Ermittlungen benötigt. Bei einer Sicherstellung wird das Werkzeug in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen oder der gerichtlichen Verfahren zurückgegeben. Eine Beschlagnahme kann längere Zeit in Anspruch nehmen, wenn das Werkzeug als Beweismittel im Verfahren benötigt wird.
4. Auswirkungen auf eine Polizeibewerbung: Wenn die Polizei später von dem Vorfall erfährt und dieser nicht gemeldet wurde, kann das je nach Kontext und den Ergebnissen der Ermittlungen Konsequenzen haben. Ein nicht gemeldeter Vorfall kann möglicherweise Zweifel an deiner Vertrauenswürdigkeit oder Rechtstreue aufwerfen, was bei einer Bewerbung bei der Polizei von Bedeutung sein könnte. Eine pauschale Aussage lässt sich jedoch nicht treffen, da dies vom Einzelfall abhängt.
Insgesamt solltest du dich in einer Notwehrsituation immer bewusst sein, dass die Polizei den Vorfall prüfen könnte. Es ist ratsam, den Vorfall so schnell wie möglich zu melden, um deine rechtliche Situation abzusichern.
Wenn du mit einem Gegenstand eine Person verletzt, dann wird dieser sichergestellt, klar. Da ist es egal, für was er gedacht ist.
In Notwehr beschlagnahmt?