Werden Selbstverteidigungswerkzeuge die man gegen Leute benutzt zur Verteidigung von der Polizei sichergestellt? Falls ja rufe ich nicht die Polizei

Du hast nicht recht und es wird was sichergestellt 100%
Du hast recht aber werden sichergestellt 0%
Du hast recht und nichts wird sicheregestellt 0%
Du hast nicht recht und nichts wird sichergestellt 0%

4 Stimmen

2 Antworten

Du hast nicht recht und es wird was sichergestellt

Der Gegenstand ist ein Tatmittel und wird sichergestellt bzw gegebenenfalls beschlagnahmt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Jxfr75v 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 00:25

In Notwehr beschlagnahmt?

BrascoC  30.12.2024, 00:34
@Jxfr75v

Es muss doch erst mal geprüft werden, ob deine "Notwehr" angebracht war. Und um das herauszufinden, werden die Sachen sichergestellt. Denn wenn du zB. jemanden tot schlägst, der deiner Freundin auf den hintern geschlagen hat, dann ist das nämlich keine Notwehr bzw. Nothilfe mehr.

Jxfr75v 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 00:49
@BrascoC

Ich meine wird das nur für den Eindatz vorübergehend sichergestellt vor Ort und direkt bevor die Polizei wegfährt zurück gegeben mir wenn es eik Pfefferspray einsetzbar odee wenn ich jemanden geschlagen habe? Ich schlage niemanden tot ich achte auf Verhältnismäßigkeit dazu habe ich keine freundin

BrascoC  30.12.2024, 00:50
@Jxfr75v

Es wird so lange einbehalten, bis der ganze Sachverhalt geklärt ist. Und das kann bei (schwerer) Körperverletzung nun mal bis vor einen Richter gehen.

Jxfr75v 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 00:54
@BrascoC

Und wenn vor Ort die Polizei ein Messer vom Täter sieht und ich ihn mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt habe? Und wenn er unbewafnnrt ist und er schwaches Pfefferspray abekommem hat? Wird das dann auch vor Ort mir allen zurück gegeben?

BrascoC  30.12.2024, 00:55
@Jxfr75v

Wahrscheinlich nicht, nein. Es muss doch erst mal zweifelsfrei geklärt werden, was passiert ist. Verstehst du das nicht?

Jxfr75v 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 00:56
@BrascoC

Wie soll ich mich dann schützen sonst? Wenn die Polizei weg ist und den Täter einfach gehen lässt oder werde ich am besten auch in Handschellen mitgenommen ich glaube es geht los wenn das hier so abläuft dann ist der notwehrparagrapf sinnlos dann schützen ich mich und andere und trinke Kaffee zuhause

Jxfr75v 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 00:57
@Jxfr75v

Dann melde ich gar nicht hierbei odee unterstützt du dieses System das den Täter schützt?

BrascoC  30.12.2024, 00:58
@Jxfr75v

Wer sagt denn, dass ihr beide einfach gehen gelassen werdet? Wenn du mit Pfefferspray um dich sprühst, ist das erst mal kein Kavaliersdelikt.

Jxfr75v 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 01:04
@Jxfr75v

Von Chat gpt: Wenn du dich in einer Notwehrsituation mit einem legalen Selbstverteidigungswerkzeug (wie Pfefferspray oder einer Taschenlampe) verteidigt hast, gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten:

1. Meldung des Vorfalls: In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, eine Notwehrsituation direkt zu melden. Es kann jedoch sinnvoll sein, den Vorfall der Polizei zu melden, um deine rechtliche Position zu klären und den Ablauf zu dokumentieren. Besonders dann, wenn eine Strafanzeige gegen den Angreifer erstattet werden könnte oder wenn der Vorfall zu einer Anzeige gegen dich führen könnte.

2. Sicherstellung des Werkzeugs: Die Polizei kann das Selbstverteidigungswerkzeug sicherstellen, wenn sie es für die Ermittlungen benötigt, zum Beispiel zur Überprüfung, ob es ordnungsgemäß verwendet wurde und ob die Notwehrsituation tatsächlich gegeben war. Eine Sicherstellung erfolgt, wenn die Polizei das Werkzeug zur Beweissicherung vorübergehend behält. Eine Beschlagnahme bedeutet, dass das Werkzeug in polizeilichen Besitz übergeht, in der Regel, wenn es für das Verfahren als Beweismittel benötigt wird.

3. Dauer der Sicherstellung oder Beschlagnahme: Die Dauer der Sicherstellung hängt davon ab, wie lange die Polizei das Werkzeug für die Ermittlungen benötigt. Bei einer Sicherstellung wird das Werkzeug in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen oder der gerichtlichen Verfahren zurückgegeben. Eine Beschlagnahme kann längere Zeit in Anspruch nehmen, wenn das Werkzeug als Beweismittel im Verfahren benötigt wird.

4. Auswirkungen auf eine Polizeibewerbung: Wenn die Polizei später von dem Vorfall erfährt und dieser nicht gemeldet wurde, kann das je nach Kontext und den Ergebnissen der Ermittlungen Konsequenzen haben. Ein nicht gemeldeter Vorfall kann möglicherweise Zweifel an deiner Vertrauenswürdigkeit oder Rechtstreue aufwerfen, was bei einer Bewerbung bei der Polizei von Bedeutung sein könnte. Eine pauschale Aussage lässt sich jedoch nicht treffen, da dies vom Einzelfall abhängt.

Insgesamt solltest du dich in einer Notwehrsituation immer bewusst sein, dass die Polizei den Vorfall prüfen könnte. Es ist ratsam, den Vorfall so schnell wie möglich zu melden, um deine rechtliche Situation abzusichern.

Wenn du mit einem Gegenstand eine Person verletzt, dann wird dieser sichergestellt, klar. Da ist es egal, für was er gedacht ist.