Welches Jahr kann ich im Literaturverzeichnis bei Online-Quelle angeben, wenn genaues Veröffentlichungsjahr unbekannt ist?

„ohne Jahr“ 100%
Jahr Anfang des Projekts (2014) 0%
Aktuelles Jahr (2025) 0%
Jahr Veröffentlichung des Projekts (2018) 0%
wissenschaftlichere Quelle verwenden 0%

2 Stimmen

MaMaStef  19.08.2025, 15:11

Was genau zitierst du denn?

allyma 
Beitragsersteller
 19.08.2025, 15:33

Ich war auf der oben angegebenen Website des DIE, um den Aufbau & die Funktion des GRETA-Kompetenzmodells zu beschreiben (für den Forschungsstand meines Themas)

2 Antworten

Wenn du aus der Handreichung zitierst, wäre das Jahr 2022.

In unserer Hochschule darf der Aufruf bei Online-Quellen angegeben werden, auch wenn APA es nicht mehr vorschreibt. Frag doch sonst einfach nochmal nach :)

Wenn kein Datum angegeben ist, kannst Du natürlich auch keins in Deine Quellenangabe schreiben. Eins zu "erfinden" wäre nun wirklich die unwissenschaftlichste Vorgehensweise.

Wichtig ist bei Onlinequellen aber, das Abrufdatum anzugeben. Zum einen kann man ja davon ausgehen, daß ein Text, der auf einer Webseite steht, auch zum aktuellen Zeitpunkt so gültig ist, zum anderen ist das wichtig, falls er danach verändert wird.

Ich würde also an Deine Zitation noch "(abgerufen am 19.8.2025)" anfügen.


allyma 
Beitragsersteller
 19.08.2025, 16:03

Danke für die Antwort 🫶🏻

Anfangs hatte ich auch das Abrufdatum angegeben. Aber dann habe ich mehrmals im Internet gelesen, dass das den APA 7 - Zitationsrichtlinien nach überflüssig ist (abgesehen von Quellen, die sehr schnell veralten können, wie du auch geschrieben hast).

Deshalb habe ich mich gefragt, ob ich mir (wenn ich schon kein Abrufdatum angeben darf) lieber eine wissenschaftliche Quelle suchen sollte, bei der das Veröffentlichungsjahr eindeutig ist, anstatt das Jahr wegzulassen.

gwf79  19.08.2025, 16:15
@allyma

Die haben echt mehr als ein Rad ab bei der APA...

Was ich beim Suchen schnell gefunden habe, ist diese Zusammenfassung, in der es heißt:

Bisher mussten beim Zitieren von Internetquellen die URL-Adresse und das jeweilige Abrufdatum mit dem Zusatz ‚Abgerufen von‘ genannt werden. Seit der 7. Auflage der APA-Richtlinien muss dieser Zusatz nicht mehr geschrieben werden. Ausnahme ist es, wenn ein Abrufdatum notwendig ist.
Stattdessen wird der Name der Website genannt (außer es ist der gleiche wie der des Autors bzw. der Autorin). Der Titel des jeweiligen Artikels wird kursiv geschrieben.

Also muß das Abrufdatum nicht genannt werden, außer, wenn es notwendig ist. Bei einem nicht datierten und potentiell änderbaren Text würde ich es aber schon für notwendig halten.

Allerdings scheint mir die Übersetzung etwas seltsam, als fragen wir mal das Pferd direkt:

For a work with no date, use “n.d.” in both the reference list entry and the in-text citation.

Und das Beispiel für das Zitat einer Webseite ohne Datum gibt durchaus ein Abrufdatum ("retrieved") an:

U.S. Census Bureau. (n.d.). U.S. and world population clock. U.S. Department of Commerce. Retrieved January 9, 2020, from https://www.census.gov/popclock/