Bürgergeld auch für Flüchtlinge anderer Länder?
Also nicht nur Ukrainer, sondern auch Syrer, Afghanen usw? Sonst wäre das ja etwas diskrininierend.
19 Stimmen
3 Antworten
Nein
Am besten für keine, sondern, soweit möglich und praktikabel, Sachleistungen
Die können auch SGB II bekommen. Was bei einem Großteil auch der Fall ist.
Kann man machen, aber bis auf max 50€ das in Gutscheinen ausgegeben wird und auch nur in Verbindung mit fälschungssicherm Ausweis....dann sind wir Abschaum ganz schnell los und die die wirklich unsere Hilfe brauchen würden es akzeptieren