Betrittst du ein Grundstück mit einem Hundewarnschild, auch wenn keine Besitzer zu sehen sind?
15 Stimmen
13 Antworten
Warum sollte ich generell ein fremdes Grundstück betreten, wenn weit und breit niemand zu sehen ist? Bei Freunden,Bekannten oder bei Aufträgen kommt man ja nicht ohne Ankündigung und da würde ich die Klingel benutzen
Wenn ich den Hund und die Besitzer nicht kenne, würde ich nicht reingehen, auch weil ich selbst keinen Grund hätte, ein fremdes Grundstück zu betreten, es sei denn, ich wäre ein Postbote, Handwerker oder so.
Wenn ich den Hund und die Besitzer kenne und sicher weiß das ich rein darf, würde ich reingehen.
Kommt immer auf den betreffenden Hund und die Dringlichkeit meines Anliegens an.
Aber eigentlich sollten solche Schilder-Aufsteller auch eine Klingel o.ä. außen anbringen, damit man sich bemerkbar machen kann ...
Wenn ich da hin muss, gehe ich klingeln. Ich habe übrigens festgestellt, dass viele die so ein Schild haben, gar keinen Hund besitzen. Und wenn der Hund draußen ist, dann lernen der Hund und ich uns erstmal am Zaun kennen.
Kommt drauf an.
Kennt mich der Hund, ist das seltenst ein Problem.
Habe ich dort einen Job zu erledigen, juckt mich das Schild erstmal nicht.
Ein Hundehalter haftet für Schäden, die sein Tier verursacht, auch trotz eines Hinweisschilds am Gartentor: „Hier wache ich! Betreten auf eigene Gefahr“.
Anders sieht es aus, wenn das Warnschild "Vorsicht bissiger Hund" aushängt. Zudem muss die Klingel von außen erreichbar sein.
OLG Stuttgart, vom 24.06.2010, AZ 1U 38/10
Aber auch dann gilt der Gebissene nur ein mit Verschulden .