Zunächst, es ist nur theoretisch. Kein echter Bezug, ich suche nur nach Antworten und evtl. sogar Gesetzen, da wir in einer Gruppe uneinig sind was geht und was nicht.
Nehmen wir an, ein Polizist ist in einer Situation IM DIENST, bei der er durch eine Person angegriffen wird (versuch eines Faustschlages in Richtung Kopf). Welche Mittel darf er anwenden. Ich bin der Meinung, dass er nicht zurückschlagen darf (Richtung Gesicht) sondern um die Verhältnismäßigkeit zu wahren nur in Richtung Brust um dann den Verursacher ggfl. über eine Haltetechnik zu fixieren.
Mein Gegenüber (Gesprächspartner und friedlich) meint, er dürfe dann zurückschlagen wie es ein Privatmann wohl bei einer Prügelei tun würde.
Nun konnten wir keinen Konsens finden und ich habe mir gedacht, wir fragen mal die Gemeinde, was die Bestimmungen der Polizei so sagen.
Wo steht beschrieben, welche Verhältnismäßigkeit anzuwenden ist. Was ich schon gelesen hatte aber leider nicht fundiert untermauert, dass Verletzungen grundsätzlich zu vermeiden sind.
Kann jemand mit Paragraphen, Richtlinien oder sonst was helfen?