Ist die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein bei der Ummeldung in jedem Fall notwendig?
Im Terminbuchungsportal der Stadt in die ich ziehe steht als Hinweis, wenn man auf den Infobutton des Punktes Adressänderung KFZ-Schein geht "Notwendige Umschreibung bei erstmaligen Wohnungswechsel für LIP-Fahrzeuge"
Zu meiner Situation: Die Adresse auf dem Fahrzeugschein meines ersten Autos habe beim Umzug von meinem Elternhaus in die erste eigene Wohnung ändern lassen. Seitdem ist ein Motorrad dazugekommen und ich habe ein neues Auto und das alte abgemeldet. Die aktuelle Adresse stimmt also auf beiden Scheinen. Zum 01.05. ziehe ich um und bin mir nun nicht ganz sicher, wie ich den o.g. Hinweis verstehen soll.
Bezieht sich "erstmaliger Wohnungswechsel" auf meinen erstmaligen Wohnungswechsel oder auf den erstmaligen Wohnungswechsel während des "Angemeldet seins" des jeweiligen Fahrzeugs?
Im ersten Fall müsste ich dann ja nur die Adresse auf dem Schein des Motorrads ändern lasse und im zweiten Fall auf beiden.
Und welche Strafe würde mich erwarten, wenn ich es nicht ändern lasse und das bei einer Verkehrkontrolle beispielweise mal abgeglichen wird mit dem Perso?