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Kann ich bei einer möblierten Wohnung eine Mietminderung erziehlen, wegen fehlender Möbel?

Hallo,

ich habe meine möblierte Wohnung ab dem 01.05.13 zum 31.07.13 rechtsgemäß gekündigt. Und ich habe meiner Vermieterin gesagt, dass ich zum 01.05.13 komplett aus der Wohnung raus bin, jedoch hat sich das jetzt geändert, da meine bestellten Möbel doch später geliefert werden und ich somit noch länger hier wohnen bleibe. Meine Vermieterin wollte so um den 17.05.13 rum in meiner jetztigen Wohnung (da sie dachte, dass ich ja komplett ausziehe) schon ein paar Möbel aus der Wohnung holen (wie z.B. Sofa (3+2-Sitzer), Couchtisch, etc.). Dann sagte ich zu ihr, dass Sie die Möbel ja holen kann, doch ich bezahle nicht die komplette Miete von 800 warm (600 kalt) (für 45qm / 2 Zimmer). Ich habe die Wohnung noch bis zum 31.07.13 und zwar komplett möbliert! Und ich sagte zu ihr, dass wenn sie die Möbel holen möchte, dass ich dann nicht die ganze Miete von 800 zahlen werde, sondern weniger, da ich 800 für eine komplette möblierte Wohnung zahle und wenn sie das Sofa und andere Sache rausholt, dann ist die Wohnung nicht komplett möbliert und somit nicht wie in unserem Vertrag vereinbarrt! Im Vertrag steht genau: KOMPLETT MÖBLIERTE WOHNUNG. Sie sagte, dass ich mich da informieren sollte wie viel weniger Miete ich denn dann noch zahlen müsste und ihr das dann mitteilen sollte.

Meine Frage lautet: Wie viel Miete muss ich denn jetzt noch zahlen, wenn die Wohnung nicht mehr komplett möbliert ist oder wie viel Mietminderung kann ich erziehlen? Darf ich denn darauf bestehen, dass ich weniger Miete zahlen will, wenn sie Möbel aus der Wohnung holt? Es ist doch egal, ob ich in der Wohnung wohne oder nicht, da ich doch noch bis zum 31.07.13 Miete zahlen muss und zwar für eine komplett möblierte Wohnung, oder?

Kann mir da jemand helfen? Eine Rechtsgrundlage wäre sehr hilfreich!

Mietminderung, möblierte Wohnung
möblierte Wohnung - Duldung des Zutrittes durch Vermieterin zur Reinigung der Wohnung?

Meine Schilderung ist sehr lang, aber ich möchte damit eine möglichst exakte Darstellung der Lage liefern. Ich bedanke mich schon mal für die Lese-Geduld! :-)

Zur Situation:

ich bin Mieter einer voll möblierten Wohnung.

  • Mietvertrag unbefristet,
  • "reguläre" Kündigungsfrist (3 Monate)
  • die Wohnung war inkl. Reinigung, Bettwäsche sowie Handtücher inseriert
  • im Mietvertrag ist diese Leistung nicht festgehalten

jetzt die Problematik:

Bisher habe ich die Reinigungen (inkl. Bettwäschetausch und Handtuchtausch) nur ansatzweise "geduldet", aber diese sind einfach "grotten-schlecht" (ich bin sehr pingelig! und was so im argen liegt, führt an dieser stelle zu weit) und die Vermieterin versucht unauffällig "zu schnüffeln"...!

Ich sprach mal die Mitarbeiterin der Vermieterin an, ob ich nicht selber putzen dürfte, und erhielt folgende Argumentation:

  • man handhabe das für die möblierten Wohnungen so, weil das wäre wie Hotel/Pension!
  • es ist bei möblierten Wohnungen auch immer so, dass der Vermieter jederzeit rein dürfe!
  • die Vermieterin hab mal schlechte Erfahrungen gemacht und müsse regelmäßig nach dem Rechten schauen und auch regelmäßig die ihr am Herzen liegenden Pflanzen gießen.

Vor der letzten Reinigung (Di. 10.07.) durch die Vermieterin habe ich diese zur Rede gestellt, und befragt, warum sie denn unbedingt selbst putzen müsse.

Als Antwort bekam ich:

  • "was mich denn daran stören würde" und
  • "sie würde das bei ihren möblierten Wohnungen so handhaben" und
  • "sie müsse nach dem rechten sehen, ob alles in Ordnung sei" (also die gleiche Argumentation).

Ich führte an, dass es mich stört, dass einmal pro Woche jemand durch meine gemietete Privatsphäre stöbern und Sachen hin und her räumen würde! Außerdem fragte ich gezielt, ob sie mir das eigene Putzen nicht zutrauen würde.

Letzteres verneinte sie. Aber das mit der Privatsphäre tat sie wie folgt ab (Zitat): "Wo haben Sie denn hier Privatsphäre? Im Bad ist ja nicht viel von Ihnen, wenn ich Bettwäsche tausche berührt Sie das ja auch nicht und wenn ich hier mal durch wische sind Sie ja auch nicht im Weg!" (Zitat Ende)

Ich war sowas von perplex, dass mir keine Argumentation einfiel, ohne die Vermieterin gleich rauszuwerfen. :-( Jedes weitere Gespräch umging sie und ich erduldete Zähne knirschend die Reinigung. Und als ob sie schon nach negativen Sachen suchen wollen würde, fragte sie gleich ob wir Wachs auf den Steinboden verteilt hätten...? Da waren ein paar "Punkte", die sogar schon lange und "fest" da sind!

Nun meine Frage(n):

  • Welche deeskalierenden Argumentation kann ich evtl. anführen?
  • Muss ich die (schlechte!) Reinigung oder "Aufsicht" durch meine Vermietern dulden?
  • Darf ich die Tür einfach zu lassen und meine Vermieterin draußen stehen lassen?
  • Darf ich den ggf. Schließzylinder tauschen?
  • Muss ich sie irgendwie schriftlich über meine drastischsten Maßnahmen informieren?
  • Habe ich Repressalien zu fürchten?

Ich wäre um hilfreiche Tipps oder auch um klare juristische Aussagen sehr dankbar!

MfG

Reinigung, Mietrecht, möblierte Wohnung

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