Was nützen niedrige Temperaturen und ökologische umweltschonende Waschmittel, wenn dafür stärkere Reinigungsmittel her müssen oder wieder wärmeres Wasser?

Ich hab festgestellt, daß seit ca. 2 Jahren (seit der hohen Inflation) die reinigende Wirkung von z.b. Geschirrspülmitteln, Waschmitteln, Spüler-Tabs usw. stark nachgelassen hat. Bei Geschirrspülmitteln ist kaum noch eine Fettreinigende Wirkung da oder beim Kleidung waschen werden die Sachen nicht richtig sauber so wie früher, auch Fleckenmittel bringens nicht mehr so. Oder auch Geschirspülertabs für die Spülmaschine. Auch wurde in Tests bestätigt, daß Waschmittel garnicht richtig wirken bei niedrigen Temperaturen (z.b. in der Waschmaschine). Daher wasche ich nun nicht mehr mit niedrigen Temperaturen sondern drehe wieder hoch, da ich außer der fehlenden reinigenden Wirkung auch immer lauter weiße Flecken und nicht-aufgelöste Stücken an der Kleidung hatte und ich nochmal waschen mußte, was definitiv nicht ökologisch ist. Auch Geschirr wurde nicht richtig sauber, sodaß ich lieber wieder wärmeres oder heißes Wasser nehme.

Daher meine Frage: Wenn man doch wieder wärmeres/heißeres Wasser oder stärkere Reinigungsmittel nehmen muß, um eine ordentliche Reinigung hin zu bekommen, was nützen dann die ganzen Öko-Waschmittel? Die wirken doch garnicht richtig und man muß mehr andere Ressourcen nehmen, ist doch Schwachsinn. Nur Geldschneiderei !-?

Haushalt, Waschmaschine, Wasser, Umwelt, Temperatur, Geschirrspüler, Haushaltsmittel, Klima, Reinigungskraft, Reinigungsmittel, Irreführung
Mahnbescheid ohne außergerichtliche Zahlungsaufforderung bzw. Aufkündigung des Darlehensvertrag?

Hallo und guten Tag,

in 2014 wurde ein Darlehensvertrag abgeschlossen, der Darlehensgeber erhielt 10% p.a. Verzinsung, für den Fall der Aufkündigung. Es gibt keine Regelung über die Rückzahlung lt. Vertrag.

Nun erhalte ich einen Mahnbescheid vom Gericht- obwohl weder eine Zahlungsaufforderung, geschweige denn eine Mahnung vorliegt. Im vergangenen Jahr gab es ldgl. ein kurzes Gespräch, in welchem der Darlehensgeber den Beginn der Rückzahlung erbat.

Es wurde eine Ratenhöhe von 200,00€ mtl. vereinbart. Der Darlehensgeber wurde aufgefordert, seinen Rücktritt schriftlich zu erklären und die erforderlichen Kontodaten zur Verfügung zu stellen. Es wurden weder die Daten mitgeteilt, noch die erbetene Kündigung des Darlehens erklärt.

Statt dessen erhalte ich nun den Mahnbescheid aus heiterem Himmel. M.E. stellt dies einen Missbrauch der Justiz dar. § 286 Abs. 4 BGB sagt klar aus, dass niemand in Verzug sein kann für Umstände, die er nicht zu vertreten hat. Einen Mahnbescheid strenge ich doch nur dann an, wenn der Schuldner sich weigert oder nicht zahlt!?!

Erfüllt dieses Vorgehen den Tatbestand der üblen Nachrede?! ( § 186 STGB)

Welche Möglichkeiten- außer dem Widerspruch habe ich gegen den Darlehensgeber vorzugehen? Unsere Zusammenarbeit musste ich aufkündigen u.a. wegen Manipulation von Rechnungen, was nun aber auch schon ca. 2 Jahre her ist. Der Darlehensgeber fährt sein Unternehmen konsequent vor die Wand und schlägt nun blind um sich.

Vielen Dank für Antworten.

Recht, Irreführung, Wirtschaft und Finanzen

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