Das Berufsbild "Astrologe" ist gesetzlich weder definiert, noch unterliegt es staatlicher Aufsicht: Richtig? Darf also auch ich als "Astrologe" Geld verdienen?

Liebe Christine Keidel-Joura,

zunächst einmal herzlichen Dank - auch von mir -, dass Sie sich Zeit nehmen, Fragen der GF-Community zu beantworten.

Meine eigene Frage betrifft die Voraussetzungen dafür, mit der Astrologie ganz legal Geld verdienen zu dürfen. Wer wäre berufener als Sie, die dies praktizieren, meine Frage zu beantworten?

Konkret geht es um Folgendes:

Seit Kurzem bin ich nach beendetem Berufsleben Ruheständler. Da ich aber noch sehr fit und unternehmungslustig bin, liegt es nahe, meine Rente durch eine möglichst lukrative Nebentätigkeit aufzustocken. Und: Da ich mich seit je her für Astrologie interessiere - mehr noch: die Astrologie seit Jahrzehnten als größtes persönliches Steckenpferd pflege -, kenne ich selbstverständlich all' ihre Buchveröffentlichungen sowie ungezählt viele weitere Buchtitel zum Thema "Astrologie".

Was läge vor diesem Hintergrund näher, als meinen Wunsch nach einer lukrativen Nebentätigkeit dadurch zu realisieren, dass ich mein jahrzehntelanges Hobby, die Astrologie, sowie alle dabei erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten einer entsprechenden merkantilen Nutzung zuführe?

Ich plane folgende persönliche Dienstleistungsangebote:

  1. Astrologische Beratung vor Ort
  2. Astrologische Beratung am Telefon
  3. Astrologie-Schulungen vor Ort
  4. Bundesweite Astrologie-Schulungen durch Vertrieb eines selbstverfassten Fernlehrganges

Selbstverständlich würde ich

  • mein neues Gewerbe als freiberuflich tätiger Astrologe ordnungsgemäß nach § 14 der Gewerbeordnung anmelden,
  • über meinen Hinzuverdienst ordnungsgemäß die zuständige Rentenversicherung informieren und
  • sämtliche Honorare ordnungsgemäß versteuern.

So weit, so gut.

Allerdings:

  • Ich verfüge weder über eine wie auch immer geartete "berufliche Qualifikation" geschweige denn über einen berufsqualifizierenden Abschluss auf dem Gebiet der Astrologie.
  • Aber solch eine "berufliche Qualifikation" oder ein "berufsqualifizierender Abschluss" ist offenbar auch gar nicht erforderlich.

Deshalb meine Frage an Sie:

Können Sie bestätigen, dass

  1. das Berufsbild "Astrologe" gesetzlich überhaupt nicht näher definiert ist;
  2. keiner staatlichen Aufsicht unterliegt;
  3. keinerlei berufliche Ausbildung oder Qualifikation ZWINGEND erfordert;
  4. sich infolgedessen "jeder Hans & Franz", "jeder Hinz & Kunz" und auch mich "Astrologe" nennen und diesen Beruf ausüben darf?

Sie selbst verfügen - wenn ich recht informiert bin - ebenfalls über keinen staatlich anerkannten Abschluss als "Astrologin". Richtig?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre hier erbetene Auskunft!

Liebe Grüße

hardliner2019

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Rente wegen voller Erwerbsminderung, lohnt es sich diese zu stellen?

Ich bekomme derzeit 750 Euro EU-Rente nach altem recht und kann, wenn ich mich selbständig mache, keine 450 Euro hinzuverdienen. Wenn ich nach neuem Recht eine Erwerbsminderungsrente bekommen würde, würde ich nach einer fiktiven Berechnung der Rentenversicherung zum 1.3.15 eine Erwerbsminderungsrente von 915,80 Euro erhalten. Allerdings steht hier. "Als monatlicher Betrag für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung würde sich zum fiktiven Rentenbeginn 1.3.15 ein Zahlbetrag von 915,80Euro ergeben." Jetzt weiß ich natürlich nicht ob es sich hier um einen Bruttobetrag oder Nettobetrag handelt. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit würde sich hingegen auf monatlich 505,56Euro belaufen. Bei beiden Renten, also Rente wegen voller Erwerbsminderung oder auch nach der BU-Rente könnte ich diese 450 Euro hinzuverdienen, wenn ich mich selbständig mache. Ich habe zuvor einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Ich könnte dagegen klagen. Aber wenn die sagen dass ich zu krank bin, wollte ich fragen, ob sich jetzt ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen, lohnt? Oder wäre es sinnvoller eine Klage so zu formulieren, falls diese Teilhabe am Arbeitsleben nicht statt gegeben wird, dass ich dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente beantrage?.

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