Antrag "Begleitetes Fahren ab 17" und späterer Führerschein?
Meine Tochter beantragt jetzt das begleitete Fahren ab 17.
Beim Antrag ist alles mit dabei. Also Foto, Sehtest, Erste Hilfe, Antrag und Bestätigung der gesetzlichen Vertreter sowie die Benennung der Begleitpersonen.
Ich habe jetzt gegoogelt und habs noch nicht so ganz verstanden.
Der Prüfling bekommt ja nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung und darf dann mit 17 in Begleitung der benannten Begleitpersonen Auto fahren.
Mit 18 bekommt der Prüfling dann den Scheckkarten-Führerschein.
Muss dieser extra beantragt werden oder wird der gleich mit dem Antrag auf das begleitete fahren beantragt und liegt dann beim Strassenverkehrsamt, bis er dann vom 18 jährigen Prüfling abgeholt wird?