Kriegt man den ADA-Schein ohne Prüfung?

Hallo zusammen,

wer kann mir sagen, ob ein ADA-Schein auch ohne Teilnahme an einem Lehrgang mit Prüfung herausgegeben wird? Bzw. in welchen Fällen?!

Dass es funktionieren kann, weiß ich. Denn... Mein Bruderherz als studierter BWL´er und Geschäftsführer war bereit, im Unternehmen Bürokaufleute und IT-Kaufleute auszubilden. Hat der IHK aber gleich gesagt, er sieht es nicht ein, den Schein zu machen. Er würde über genug Erfahrung verfügen und siehe da, wenn es um potentielle Ausbildungsstellen geht, lenkt die IHK sehr flott ein und stellte den ADA-Schein aus.

In meinem Fall sieht es so aus. Ich war 10 Jahre im Rettungsdienst beschäftigt und bildete mich dort auch zum Praxisanleiter weiter. Diese Ausbidlung entspricht exakt dem ADA-Lehrgang. Hätte (laut Ausbilder) damals auch direkt die IHK Prüfung ablegen können. Braucht man jedoch im Rettungsdienst nicht, da wir hier von Ausbildungen anch Budesgesetzt sprechen und nicht nach BBiG. War danach als Praktikantenbetreuer tätig und saß lange Zeit im QM Zirkel Ausbildung.

Gut... Nun bin ich wieder als Industriekaufmann tätig, weil die Knochen nicht mehr mitspielen wollen und habe soeben auch ein eigenes Projekt zur Neukonzeption des innerbetrieblichen Schulungswesens abgeschlossen. Habe also neben der theoretischen Schulung auch mehrere Jahre praktische Erfahrung in Sachen Ausbildung und Schulung...

Wer weiß, ob hier auch die IHK einlenken kann/darf bzw. auf was ich mich berufen kann. Teilweise wissen die Sachbearbeiter ja selbst nicht, wo sie die Ausnahmeregelungen im Leitfaden zu suchen haben und antworten einfach mal mit "DAS GEHT NICHT"... Mir wollte auch schon mal, als hauptamtlicher Mitarbeiter im Rettungsdienst, eine Dame in der Führerscheinstelle erklären, dass ich einen "ERSTE HILFE KURS" machen muss für den LKW-Führerschein!!!

Beruf, Ausbildung, Ausbilder, IHK, Weiterbildung, ada
Gehaltserhöhung mit AEVO-Schein (Ausbildereignung)

Hallo Community,

ich bin momentan dabei meinen AEVO (AdA) - Schein zu machen. Die Kosten des Lehrgangs und der Prüfung werden komplett vom Betrieb übernommen. Ziel ist es, dass ich die momentan bestehende Ausbilderin, welche bald in Rente geht, ersetze.

Bisher war es so, dass die Kollegin als Ausbilder bei der IHK eingetragen ist und auch im Vertrag angegeben wird. Den Beruf der ausgebildet wird übt sich schon seit mehreren Jahren nicht mehr aus. Das Fachwissen habe ich bisher an die Azubis vermittelt. Durch diese Vorraussetzungen wurde der Kollegin kein Zusatzgehalt zugeschrieben.

Nun ist meine Frage. Wenn ich die Ausbildung ab nächsten Jahres komplett (Mein Name wird auch im Vertrag des Azubis eingetragen) übernehme, kann ich ein höheres Gehalt fordern? Wie hoch könnte der "Bonus" sein?

Ich hatte bisher noch keine Zeit mit Argumente zu finden, die dafür sprechen. Es ist ja so, dass ich in pädagogischer als auch in fachlicher Hinsicht die komplette Verantwortung übernehme und bei z.B. nicht bestandener Prüfung und Lücken der zu vermittelnden Kenntnisse laut Ausbildungsverordnung zur Rechenschaft gezogen werde. Quasi die Verantwortung ist höher angesetzt.

Nochmalige Zusammenfassung der Fragen:

  • In welchem Umfang kann ich um eine Gehaltserhöhung bitten?

  • Welche Argumente würdet ihr angeben?

Vielen Dank fürs Lesen, ich freue mich auf eure Antworten.

Gruß, Nitaru

AEVO, Ausbildereignungsprüfung, gehaltserhöhung, ada

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