Kann man Bibliotheksbuchausleihzeitüberschreitungsgebühren bekommen, wenn man nachweisen kann, dass man krank war?

3 Antworten

Die Gebühren fallen trotzdem an. Denn die wenigsten Krankheiten hindern Dich daran, Dein Dumbphone zu bedienen und entweder in der Bibliothek anzurufen, um zu verlängern, oder Dich in Dein Bibliothekskonto einzuloggen, um dasselbe zu tun.

Außerdem kannst Du immer noch Eltern und/oder Freunde bitten, entweder die Bücher abzugeben, von denen Du weisst, dass deren Leihfrist abläuft - oder ihrerseits in der Bibliothek anzurufen und um Verlängerung der Leihfrist zu bitten - wenn Du selber nicht in der Lage bist (etwa wegen Corona-Quarantäne), Dich darum zu kümmern.

Viele Bibliotheken gewähren sogar eine gewisse Kulanz an Tagen, die Du Bücher überziehen darfst, solange diese nicht von anderen Nutzern vorbestellt werden. Außerdem bieten viele Bibliotheken auch die Möglichkeit, sich per e-mail benachrichtigen zu lassen, dass die Leihfrist abläuft - diese kommt üblicherweise 2-3 Tage vor Fälligkeitsdatum der betreffenden Bücher.

Du müsstest schon nachweisen, dass Du für mehrere Tage im Koma gelegen hast, bevor man Dir die Gebühren erlassen würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bibliothekar an einer Universitätsbibliothek seit 1989

Nein. Ist egal ob du krank warst oder nicht. Überzogen ist überzogen

ja klar. Dafür gibt es die online oder telefonische Verlängerung.