Servus,
ich habe zunächst eine rein technische Frage: Ist es bei Websites (- die gratis Testzeiträume anbieten) möglich, diese öfter zu nutzen.
Ich weiß, rechtlich ist es problematisch, in den AGB steht häufig so etwas wie: »Kunde beim erstmaligen Bezug eine angebotsabhängige Ansichtsfrist«.
Aber rein technisch durch z. B. Verschleiern der IP und der DNS-Adresse durch Nutzen einer anderen seriösen E-Mail, durch Verwenden eines anderen Gerätes (- um den Fingerprint zu vermeiden) und durch Nutzen einer anderen Zahlungsart wie beim ersten Mal z. B. Paypal.
Und was wären die Konsequenzen, wenn es aufliegen würde? Außer natürlich die fristlose Kündigung.
Könnte der Anbieter nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, § 818 Abs. 2 BGB Wertersatz fordern, indem er die übliche Nutzungsgebühr, z. B. 350 €/J tituliert.
Würde eine solche marginale Summe reichen, um ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu eröffnen, z. B. nach §§ 263, 263a StGB?
Vielen Dank schon einmal.
Mit freundlichen Grüßen