nein deine eltern machen alles richtig. das ist völlig in ordnung so.

weder hast du ein anrecht auf internet, noch auf zugang zum internet, noch auf ein eigenes handy.

deine eltern können dir auch alles abnehmen und dann kannst du warten bis du 18 bist und eine eigene wohnung hast.

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dein vater wird den unterhalt für dich einstellen ab deinem umzug. sobald du 18 bist, wirst du deine forderungen an unterhalt an beide eltern richten müssen. du kannst beim jugendamt dafür hilfe anfordern u. die helfen dir dabei.

unterhaltsanspruch hast du nur, wenn du mit 18 noch in vollzeit schule oder ausbildung bist. bist du in ausbildung wird das kindergled un dein einkommen gegengerechnet und von deinem bedarf abgezogen.

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ja das ist völlig in ordnung. sie will keinen kontakt mit dir haben und muss dies auch nicht tun. du hast keinen anspruch sie zu sprechen oder gar sie zu sehen. es wird zeit das du deine krankhafte sucht sie zu sehen endlich behandeln lässt bei einem therapeuten. hör auf das kind zu benutzen zu ihr kontakt aufzunehmen. sie will es nicht. ist es dir lieber wenn sie dich wegen stalkings und belästigung anzeigt.

sie kann jeden menschen der welt bitten das kind an dich zu übergeben zum umgang und es wieder entgegen zu nehmen nach dem umgang.

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dein problem.

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Es geht sie etwas an

es ist natürlich nicht normal das 14 jährige rauchen. du bist ein schlechter einfluss. minderjährigen ist das rauchen verboten.

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anders gefragt: musst du jedes zweite wochenende zu deinem vater zum umgang oder wechselst du wöchentlich zwischen den eltern hin und her? gibts dazu einen beschluss oder ist das nur vereinbarung deiner eltern. wie alt bist du?

deine nachricht ist klasse und sicher bitter für ihn, aber ich bezweifle das er das versteht. wenn du nicht mehr dorthin willst, wird er das akzeptieren müssen und sich entweder ändern oder mit den konsquenzen leben müssen das du dich abwendest irgendwann.

kinder sind keine gegenstände zur belustigung. vor allem wenn der "scherz" nervt und man sich dabei beleidigt fühlt, sollte schluss sein und ein no-go. zudem hat er eine wohlverhaltenspflicht als elternteil und dazu gehört vor allem den anderen elternteil vor dem eigenen kind nicht schlecht zu machen. damit zeigt er nur wie kindisch er ist. wenn er hilfe braucht in der verwindung der trennung dann soll er sich einen therapeuten suchen und bei problemen mit deiner mutti an diese persönlich.

du hast eine enorm starke einstellung und deine meinung vernünftig vertreten. rede mit deiner mutter über dein problem und sage ihr was du zukünftig möchtest.

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du bist erwachsen und wenn du genügend einkommen hast um dich selbst zu versorgen, kannst du selbstverständlich auch ausziehen.

lass das kindergeld auf deinen namen umleiten und gut ist.

deine eltern müssten eventuell umziehen, wenn die kdu für zwei leute nicht mehr angemessen ist. aber das ist nicht dein problem.

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das ist nicht möglich. du nennst keine gründe die dafür sprechen würden. zudem kannst du nicht einfach einen namen aussuchen, sondern entweder den deiner mutter oder deines vaters. anträge stellst nicht du, sondern deine eltern. da sie das nicht tun lebst du mit dem namen und dienen taten.

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deine frau ist psychisch krank. wenn sie sich trennen will, dann steht ihr das frei. du solltest dir hier einen anwalt ins boot holen und dich ausführlich beraten lassen über die nächsten schritte das haus betreffend.

sie kann gerne ausziehen, sich eine wohnung suchen und sich dort niederlassen. die kinder darf sie ohne deine einwilligung nicht mitnehmen. hier musst du für dich überlegen ob du ein schlüssiges betreuungskonzept hast, dazu sollte dein anwalt dich beraten können.

für fragen zu den kindern, unterhalt etc kannst du auch gerne hier mit reinschauen: www.vatersein.de

www.allein-erziehend.de

wenn sie ohne kinder auszieht, hat sie das recht auf umgang. unterbreite ihr eine großzügige umgangsregelung: 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite we von fr-so, hälftige ferien und feiertage, 3 wochen urlaub.

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es wurde bereits im ersten gutachten vor einigen jahren eingeschätzt, dass ihr:

  • erziehungsunfähig seit
  • die kinder extrem vernachlässigt und nicht fördert
  • extrem das kindeswohl gefährdet
  • geistig nicht in der lage seit bedürfnisse von kindern zu erkennen und zu erfüllen
  • kinder nur bekommt, weil ihr die sozialgelder abgreifen wollt
  • euch nicht an vorgaben und auflagen haltet
  • ihr die kinder psychisch und emotional misshandelt
  • die kinder durch euch psychisch schwer gestört wurden, verhaltensauffällig und verhaltensgestört wurden
  • sie nicht altersgerecht entwickelt sind

nichts habt ihr verändert und das zweite gutachten derzeit ist vernichtender und schlimmer als das erste. daher müssen die kinder so schnell wie möglich raus bei euch. andere maßnahmen machen keinen sinn. hast du das noch nicht verstanden jasmin?

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natürlich darf sie das. anders begreifst du das ja nicht

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es bleibt ein sehr schlechter notenschnitt

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