Hallo,

ein Blutzuckerwert von 220 mg/dl nach dem Essen ist bei einem Nicht-Diabetiker nicht normal. Gesunde Menschen überschreiten in der Regel nach dem Essen seltener 140 mg/dl, selbst nach kohlenhydratreichen Mahlzeiten. Ein solcher hoher Wert kann auf eine gestörte Glukosetoleranz, eine beginnende Insulinresistenz oder Prädiabetes hinweisen und sollte ärztlich abgeklärt werden.

Empfehlenswert sind ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) und die Bestimmung des HbA1c-Werts. Gut ist ja schon mal, dass bei Dir eine Blutuntersuchung ansteht.

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Stimmt das? Und ist das tatsächlich gängige Praxis bzw. ein anerkannter Standard?

Ja, das stimmt und ist richtig.

Bei intramuskulären Injektionen sind kleine Mengen Luft generell kein Problem. Das wird problemlos vom Körper resorbiert.

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Offenbar verkennst Du die Situation.

Diese hochgepriesenen Spritzen bewirken nicht automatisch eine Gewichtsabnahme, sondern sie unterstützen Dich lediglich auf Deinem Weg der Gewichtsabnahme. Eine Ernährungsumstellung und (sportliche) Aktivität (in Verbindung mit einem ordentlichen Kaloriendefizit) ist weiterhin Grundvoraussetzung. Es würde letztendlich keinen Unterschied machen, ob mit oder ohne Spritze.

Wenn Du die nötigen Voraussetzungen erfüllst, die eine Verordnung rechtfertigen, dann wirst Du es auch auf einem Privatrezept (Selbstzahler!) erhalten. Die Krankenkasse hält nicht dafür her.

Dazu gebe ich Dir noch zu bedenken, dass es für keines dieser Präparate ausreichende Langzeitstudien gibt. Auch wenn häufig alles positiv propagiert wird: niemand weiß, welche Folgen die Präparate auf lange Sicht haben.

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Hallo,

bestehen denn Symptome?

Zur Frage selbst:
Nein, der Mangel ist nicht extrem, aber der Wert ist deutlich grenzwertig, und ein funktioneller B12-Mangel ist möglich. Eine genauere Abklärung und ggf. eine niedrige Supplementation (z. B. 500–1000 µg täglich oral oder alle 2–4 Wochen als Spritze) ist sinnvoll – am besten besprichst Du das mit dem Arzt.

Grüße

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Was bedeutet dieser Laborbefund?

Zur Beurteilung der Nierenfunktion.
In diesem Fall vollkommen normal.

Oder warum möchte ein Arzt diese Werte wissen?
  1. wie oben beschrieben, zur Beurteilung der Nierenfunktion,
  2. vorab, wenn ein CT oder MRT mit KM durchgeführt werden soll.

Wobei hier von einem MRT auszugehen ist, da für ein CT mit KM in der Regel auch das TSH (Schilddrüsenfunktion) bestimmt wird.

Viele Grüße

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Ja

Die Frage stellt sich doch überhaupt nicht. Es gehört zur guten Erziehung dazu, dass man einen Termin absagt. Das Gute ist ja: mittlerweile ist es auch problemlos möglich, diese No show-Patienten zur Kasse zu bitten, Stichwort: Ausfallhonorar. Das Du unter Umständen (bzw. sogar sehr wahrscheinlich) keinen Termin in besagter Praxis mehr erhältst, dürfte wohl selbstredend sein.

Bei uns kostet ein "no show" 100,00 Euro.

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Die Unterhaltspflicht bleibt - ob man will oder nicht.

Aber, es kann strafrechtliche Relevanz haben. Ist aber einzelfallabhängig, da gibt es bisher keine eindeutige klare Linie. Wobei die Gerichte hier sehr zurückhaltend agieren, gerade insbesondere die schwierige Beweislage.

Zivilrechtlich sieht es auch eher düster aus.

Heißt letztendlich:

Man kann es drehen und wenden wie man möchte, eine Aussicht auf Erfolg gibt es hier nicht.

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Abhängig von der Größe des Hauses und der Auslastung. Dazu wird auch grundsätzlich nochmals geprüft, ob eine stationäre Aufnahme notwendig ist - völlig unabhängig, was auf einer Überweisung (oder "Einweisung") steht.

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Die Antwort ist doch ganz einfach. Praxen und Krankenhäuser sind Dir keine Rechenschaft schuldig, sondern können entsprechend ihrem Hausrecht selbst festlegen, wer unter welchen Bedingungen Zugang zu den Räumlichkeiten hat.

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Ja, Sergio Canavero hat dieses Vorhaben schon seit vielen vielen Jahren im Kopf. Aber Aussicht auf Erfolg sehe ich bei dieser Sache (zumindest jetzt) nicht.

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Hallo,

Die MRT zeigt die üblichen Verschleißveränderungen an der Halswirbelsäule, darunter leichte Gelenk- und Bandscheibenabnutzungen. Es liegen aber ansonsten kein besorgniserregender Befund vor. Es gibt keine Nerven- oder Rückenmarksschädigung, keine Engstellen und keine Brüche.

Die Beschwerden können durch diese verschleißbedingten Veränderungen erklärbar sein - müssen aber nicht. Ansonsten ist es eine unauffällige Bildgebung.

Viele Grüße

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Bestes Beispiel, warum es über den Hausarzt sinnvoller ist. Jetzt hast Du einen Laborbefund den Du selbst in Auftrag gegeben hast, aber keinen Behandler. Mit den Werten kannst Du nichts anfangen. Fragst (sinnloserweise) ChatGPT und hast jetzt Panik, weil es dramatisiert wurde. Für die Zukunft - merkste selbst, ne?

Zu Deiner eigentlichen Frage:

Nichts. Kerngesund.

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Eine konkrete Entscheidungsvorlage gibt es da nicht.

Zuerst wird geprüft, ob eine medizinische Indikation vorliegt. Das bedeutet: Gibt es überhaupt eine realistische Chance, dass eine Behandlung dem Patienten hilft? Kann die Krankheit vielleicht noch geheilt oder zumindest gestoppt werden? Oder lässt sich der Zustand zumindest so stabilisieren, dass dem Patienten noch Lebenszeit mit einer gewissen Lebensqualität bleibt?

Wenn die Schäden im Körper jedoch so weit fortgeschritten sind – etwa bei einem schweren Multiorganversagen – und keine wirksamen Therapien mehr zur Verfügung stehen, dann wäre eine Fortsetzung der Behandlung nicht mehr sinnvoll. In solchen Fällen darf die Behandlung laut medizinischer Ethik und deutschem Recht sogar nicht fortgeführt werden.

Der wichtigste Maßstab bei all dem ist der Wille des Patienten. Liegt eine Patientenverfügung vor, ist sie rechtlich bindend. Auch frühere Aussagen – ob mündlich oder im Gespräch mit Angehörigen – müssen berücksichtigt werden. Wenn es keine klare Aussage gibt, versuchen die Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit den Angehörigen den sogenannten mutmaßlichen Willen des Patienten zu erkennen: Hätte er in dieser Situation gewollt, dass alles medizinisch Mögliche getan wird?

Eine weitere wichtige Rolle spielt die Prognose: Wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass der Patient überlebt? Und wenn ja, mit welcher Lebensqualität? Gerade nach einem Herzstillstand oder bei schweren Hirnschäden ist es oft absehbar, ob eine Rückkehr ins Leben mit Bewusstsein und Selbstständigkeit überhaupt noch möglich ist.

Neben diesen medizinischen Einschätzungen geht es auch um die Frage: Was bringt die Behandlung – und was richtet sie vielleicht an? Wenn eine Maßnahme wie etwa eine künstliche Beatmung nur dazu führen würde, das Sterben zu verlängern und unnötiges Leid zuzufügen, dann ist sie nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Medizin. Ziel jeder Behandlung sollte sein, entweder zu heilen, zu lindern oder zumindest eine Lebenszeit mit Würde zu ermöglichen – nicht aber, das Leben um jeden Preis zu verlängern.

Solche Entscheidungen werden immer im Team getroffen.

Letztlich bedeutet das: Ärzte kämpfen um jedes Leben – aber nicht um jeden Preis.

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Hallo,

die Einschätzung des Kollegen ist stimmig.

Das verzögerte Knochenalter ist aber nicht automatisch ein Grund zur Beunruhigung. Das wird in vielen Fällen im späteren Verlauf, spätestens in der Pubertät, aufgeholt - der Wachstum sollte aber regelmäßig (alle 6-12 Monate) kontrolliert werden.

Handröntgen im Verlauf kontrollieren, nach 1-2 Jahren.

Weitere Möglichkeit ist auch eine Überweisung beim Kinderarzt zu holen - zum (pädiatrischen) Endokrinologen. Dort kann abgeklärt werden, ob ggf. ein Wachstumshormonmangel vorliegt.

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Und darf sie die Behandlung verweigern, wenn diese nicht vorgelegt wird?

Die Behandlung darf grundsätzlich verweigert werden - solange kein Notfall vorliegt. Da es sich hier um eine geplante Wurzelrestentfernung handelt, stellt das offenbar kein Notfall dar - daher gilt hier das Behandlungswahlrecht.

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Möglich. Aufschluss gibt eine (Verlaufs-)Kontrolle nach 48 Stunden.
Sollte der HCG-Wert hier weiter ansteigen, ist das für eine Schwangerschaft.

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Eine radiologische Beurteilung ist auf Basis von Einzelbilder leider nicht möglich. Für eine valide Diagnostik sind vollständige Bilddatensätze (inkl. Sequenz- und Schichtübersicht) sowie klinische Kontextinformationen erforderlich, die nur Dein behandelnder Arzt und der durchführende Radiologe kennen. Leider bleibt Dir hier nichts anderes übrig, als auf den Befundbericht zu warten.

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